Wie funktioniert die Abrechnung bei Photovoltaik?

Gefragt von: Gunnar Hamann
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Die Photovoltaik-Abrechnung funktioniert so: Der erzeugte Solarstrom wird aufgeteilt in Eigenverbrauch (direkt selbst genutzt, reduziert Stromrechnung) und Einspeisung (überschüssiger Strom geht ins Netz). Für die Einspeisung erhalten Sie eine garantierte Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, die monatliche Abschläge und eine jährliche Abrechnung umfasst, basierend auf Erzeugungsmenge und dem zu Inbetriebnahmezeitpunkt gültigen Satz.

Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?

Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss. 

Wie wird eine PV-Anlage abgerechnet?

Die Abrechnung läuft wie folgt ab: Stromeinspeisung: Ihr Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Messung: Ein Zähler erfasst die eingespeiste Strommenge. Vergütung: Der Netzbetreiber überweist die Einspeisevergütung auf Basis des aktuellen EEG-Satzes.

Wann muss der Netzbetreiber eine Einspeisevergütung zahlen?

Das EEG enthält keine separate Frist, bis zu der der Netzbetreiber die Monatsabrechnung vorgenommen haben muss. Die Vergütung ist aber unabhängig von der Erstellung einer Monatsabrechnung durch den Netzbetreiber zu zahlen.

Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?

Nein, die Einspeisevergütung wird grundsätzlich nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume gezahlt; sie beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage und läuft 20 Jahre, wobei der Satz vom Inbetriebnahmedatum abhängt, aber es gibt eine wichtige Ausnahme bei der Einkommensteuer: Steuerbefreiungen für kleine Anlagen gelten rückwirkend ab 2022, und bei Verzögerungen der Auszahlung durch Netzbetreiber wird die Vergütung für die gesamte Zeit nachgezahlt, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist. 

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Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom. 

Wann erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird normalerweise monatlich als Abschlagszahlung vom Netzbetreiber ausgezahlt, spätestens zum 15. des Folgemonats, und die jährliche Endabrechnung gleicht die Differenz zu den tatsächlichen Einspeisewerten aus, wobei die Auszahlung über 20 Jahre ab Inbetriebnahme läuft, wobei die ersten Monate nach dem ersten Betriebsjahr relevant sind, um die Abschläge zu bestimmen. 

Warum erhalte ich keine Einspeisevergütung?

Sie haben Ihre Anlage nicht ordnungsgemäß bei uns an- bzw. fertiggemeldet. Ihre Anlage wurde gar nicht oder nur unvollständig im Marktstammdatenregister eingetragen. Sie haben eine entsprechende Verzichtserklärung unterzeichnet.

Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten. 

Wie wird der eingespeiste Strom verrechnet?

Der Netzbetreiber rechnet ab, wie viel Strom Deine Anlage im vergangenen Jahr eingespeist hat und zahlt Dir die gesamte Vergütung aus. Mittlerweile ist sie auf maximal zehn Cent pro Kilowattstunde für das zurückliegende Jahr gedeckelt (§ 23b EEG 2023).

Wann rechnet sich meine PV-Anlage?

Eine PV-Anlage lohnt sich meist ab einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 bis 4.000 kWh, idealerweise mit hohem Eigenverbrauch (mind. 30 %) und guter Dachausrichtung (Süden, Ost-West). Besonders rentabel wird es mit Stromspeicher und Verbrauchern wie E-Auto oder Wärmepumpe, die den Eigenverbrauch steigern und die Amortisation beschleunigen, oft innerhalb von 10 bis 15 Jahren. Niedrige Anschaffungskosten (< 1.600 €/kWp) und der frühestmögliche Start (wegen sinkender Einspeisevergütung) sind ebenfalls entscheidend.
 

Wie lange wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird in Deutschland gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt, beginnend ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage (plus dem Inbetriebnahmesjahr). Der konkrete Vergütungssatz wird bei Inbetriebnahme festgelegt und gilt für diesen Zeitraum, wobei neue Anlagen heute oft niedrigere Sätze erhalten, die sich halbjährlich reduzieren. Nach Ablauf der 20 Jahre endet der gesetzliche Förderanspruch, aber der Weiterbetrieb ist oft noch lohnenswert, besonders durch Eigenverbrauch und den weiterhin bestehenden Anspruch auf Netzanbindung.
 

Wie berechnet man die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestaffelt berechnet, wobei für verschiedene Leistungsbereiche unterschiedliche Sätze gelten: Für PV-Anlagen bis 10 kWp gibt es einen höheren Satz (z.B. ~7,94 ct/kWh), für den Bereich über 10 kWp bis 40 kWp einen niedrigeren (z.B. ~6,88 ct/kWh). Die Gesamtvergütung für Anlagen über 10 kWp ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus diesen Sätzen, basierend auf dem prozentualen Anteil der jeweiligen Leistungssegmente. Die Formel lautet: (Leistung_bis_10kWp * Satz_bis_10kWp + Leistung_darüber * Satz_darüber) / Gesamtleistung. 

Wer überweist die Einspeisevergütung?

Gezahlt wird die Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber.

Wie wird eine PV-Anlage gerechnet?

Als Faustregel gilt hierzulande: Pro Kilowatt-Peak Nennleistung erzeugt eine Photovoltaikanlage in Deutschland durchschnittlich etwa 1.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Dabei handelt es sich um einen groben Richtwert, denn im Süden Deutschlands ist die Sonneneinstrahlung in der Regel deutlich höher als im Norden.

Was zahlt die ÖMAG fürs Einspeisen 2025?

Der aktuell festgelegte OeMAG-Einspeisetarif für Oktober 2025 beträgt 9,167 Cent pro kWh. Dies bedeutet ein Plus von 1,8% im Vergleich zum Vormonat.

Was tun, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Wenn die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage ausläuft, haben Sie mehrere Optionen: Weiterlaufen lassen (automatische Nutzung der "Auffangregelung" mit geringerer Vergütung nach Jahresmarktwert Solar bis 2027), Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung (lohnt sich oft mit Stromspeicher, erfordert Investition, aber spart Stromkosten), oder Direktvermarktung über einen Direktvermarkter, was für größere Anlagen attraktiv ist. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Anlage durch einen Batteriespeicher nachrüsten oder ob sich eine energetische Sanierung lohnt, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
 

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom. 

Was bedeutet das Ende der Einspeisevergütung?

Nach Ende der EEG Förderung können Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren Solarstrom weiterhin ins öffentliche Netz einspeisen (Volleinspeisung), die Anlage auf Eigenverbrauch umstellen oder den Strom direkt vermarkten.

Wie und wann wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme einer PV-Anlage 20 Jahre lang ausgezahlt. Die 20-Jahres-Frist startet übrigens erst nach Ablauf des ersten Betriebsjahres – erst jetzt weiß der Netzbetreiber, wie viele Überschüsse Ihre Anlage im Jahr einspeist und kann einen monatlichen Abschlag berechnen.

Kann Einspeisevergütung gestrichen werden?

Vom Finanzministerium ist nun geplant, die Einspeisevergütung für neue Anlagen so schnell wie möglich ganz wegfallen zu lassen. Realistisch scheint hier ein Wegfall der Förderung ab dem Jahr 2025. Wer dann eine neue Solaranlage anschließt, erhält für den ins Netz eingespeisten Strom also keine Vergütung mehr.

Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung nach dem EEG, aber die PV-Anlage produziert weiter Strom: Sie erhalten eine geringere, schwankende Anschlussvergütung (Jahresmarktwert Solar) für den eingespeisten Strom oder können auf höheren Eigenverbrauch (mit Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox) umsteigen, um Kosten zu sparen, da der eigene Strom dann praktisch "kostenlos" ist, wenn die Anlage amortisiert ist. Der Betrieb einer "ausgeförderten" Anlage (Ü20-Anlage) bleibt dank bestehendem Netzzugang und Abnahmepflicht möglich, oft mit Modernisierung (Repowering) und Eigenverbrauch als wirtschaftlichste Option.
 

Was kann ich tun, wenn der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht zahlt?

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn die Einspeisevergütung nicht rechtzeitig gezahlt wird? Bei Fragen und Beschwerden aufgrund ausstehender Förderzahlungen ist der erste Ansprechpartner der Netzbetreiber. Der zivilrechtliche Zahlungsanspruch besteht ihm gegenüber (§ 21 Abs.

Wird die Einspeisevergütung monatlich gezahlt?

Meist erhalten Sie eine monatliche Abschlagszahlung. Die genaue Abrechnung erfolgt einmal jährlich, wenn der Netzbetreiber den tatsächlichen Zählerstand prüft oder Sie diesen melden. Dann wird die Differenz zwischen den Abschlägen und der tatsächlichen Einspeisevergütung ausgeglichen.

Welches Datum ist für die Einspeisevergütung relevant?

Das Datum der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage entscheidet über die Höhe der Einspeisevergütung. Diese wird monatlich abgesenkt. Wird die PV-Anlage statt zum geplanten Datum erst im Folgemonat in Betrieb genommen, wird während der nächsten 20 Jahre eine entsprechend niedrigere Einspeisevergütung gezahlt.