Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand für Auswärtige?

Gefragt von: Hermine Singer-Esser
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Der Verpflegungsmehraufwand in Deutschland beträgt seit 2020 pauschal 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € bei einer Abwesenheit von über 24 Stunden; für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen gibt es ebenfalls 14 €. Diese Pauschalen können Sie bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten steuerlich geltend machen, wobei Kürzungen erfolgen, wenn Mahlzeiten (Frühstück, Mittag-, Abendessen) gestellt werden.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung?

Bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung kann für den An- und Abreisetag ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitsdauer eine Verpflegungspauschale von 14 Euro als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei genau 8 Stunden Abwesenheit?

Verpflegungspauschale: Kleine Pauschale vs.

Kleine Pauschale: Bei einer Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden stehen Ihnen 14 € zu. Große Pauschale: Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden erhalten Sie 28 €. Mehrtägige Reisen: Für An- und Abreisetage gilt die kleine Pauschale von 14 €.

Wie hoch ist die Verpflegungskostenpauschale im Jahr 2025?

Erhöhte Pauschalen gelten auch für das Jahr 2025

bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit 28 EUR (zuvor 24 EUR).

Welche Pauschalen Verpflegungspauschalen gibt es?

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale? Seit Januar 2020 gilt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für eine längere Abwesenheit über 24 Stunden können 28 Euro geltend gemacht werden.

Verpflegungsmehraufwendungen - Was du wissen solltest!

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Wie hoch ist die Kürzung für das Mittagessen im Verpflegungsmehraufwand 2025?

Die Kürzungen betragen: 20% (5,60 Euro) für Frühstück. 40% (11,20 Euro) für Mittag- oder Abendessen.

Was ist der Unterschied zwischen Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand (kurz VMA) ist eine Verpflegungspauschale, die immer dann in Kraft tritt, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber länger als 8 Stunden von ihrer Wohnung oder ihrem Arbeitsort entfernt beruflich tätig sind. Verpflegungsmehraufwand umfasst alle Ausgaben für Essen und Trinken.

Welche Pauschalen ohne Nachweis?

Jeder Arbeitnehmer kann 1.230 Euro Werbungskosten pauschal ansetzen, ohne Nachweise einreichen zu müssen. 📌 Hinweis: Nur wenn deine Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, musst du die höheren Kosten mit Belegen nachweisen.

Wann lohnt sich Verpflegungsmehraufwand?

Dein Verpflegungsmehraufwand lohnt sich steuerlich erst, wenn Du mit ihm und allen anderen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro an Ausgaben im Jahr hattest. Denn die Verpflegungspauschalen gehören zu den Werbungskosten.

Wie viele Tage muss man bei Verpflegungsmehraufwand angeben?

Bei der Abrechnung beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten gilt häufig die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen. Für eine korrekte Berechnung der Reisekosten innerhalb der Dreimonatsfrist ist auf viele Details zu achten.

Wie berechne ich den Verpflegungsmehraufwand?

Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand berechnen?

  1. Abwesenheit < 8 Stunden: 0 Euro.
  2. Abwesenheit 8 bis 24 Stunden: 14 Euro pro Tag.
  3. Abwesenheit > 24 Stunden: 28 Euro pro Tag.
  4. An- und Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen: 14 Euro pro Tag.

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei einer genauen 8 Stunden Abwesenheit?

Wenn die Abwesenheit mehr als 8 Stunden beträgt, gilt die kleine Verpflegungspauschale von 14 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Reise über Mitternacht hinausgeht. Es wird als eine eintägige Reise gewertet.

Wie hoch ist das Verpflegungsgeld pro Tag in Deutschland?

Verpflegungsgeld (auch Verpflegungsmehraufwand) ist eine steuerfreie Pauschale für zusätzliche Kosten, die Arbeitnehmer und Selbstständige bei beruflich bedingten Dienstreisen oder auswärtigen Tätigkeiten haben, um Mahlzeiten zu bezahlen, wenn sie nicht zu Hause sind. Für Reisen innerhalb Deutschlands gibt es 2025 Pauschalen von 14 € (bei 8-24 Std. Abwesenheit) und 28 € (über 24 Std. Abwesenheit), wobei An- und Abreisetage ebenfalls mit 14 € angesetzt werden. Werden Mahlzeiten gestellt, werden diese Pauschalen gekürzt (z.B. 20% für Frühstück, 40% für Mittag-/Abendessen). 

Was ist eine mehrtägige Dienstreise?

Bei Dienstreisen ist die Zeit zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte Arbeitszeit. Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet.

Wann 14 € Verpflegungsmehraufwand?

Die 14 € Spesenpauschale gilt bei Dienstreisen in Deutschland ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und für den An- sowie Abreisetag einer mehrtägigen Reise; bei 24 Stunden oder mehr gibt es 28 €. Wichtig: Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, müssen die Pauschalen gekürzt werden (20 % für Frühstück, 40 % für Mittag- oder Abendessen).
 

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir die Bescheinigung für den Verpflegungsmehraufwand auszustellen?

Der Arbeitgeber ist nicht vepflichtet (außer Tarifvertrag) eine sog. Auslöse zu zahlen, daher auch die Bescheinigung. Der Nachweis kann auch anders geführt werden, wenn der Arbeitnehmer ein Tagesjournal (Baustellenbuch) führt.

Wie rechnet man die Verpflegungspauschale richtig ab?

Für Inlandsreisen gilt ab einer Abwesenheit von 8 Stunden die kleine Verpflegungspauschale (14 €). Ab 24 Stunden Abwesenheit kann die volle Verpflegungspauschale (28 €) angerechnet werden. Bei mehrtägigen Reisen kann für jeden ganzen Tag die volle Pauschale berechnet werden.

Wie hoch ist die Tagespauschale für Abendessen?

Frühstück: 5,60 Euro (20 % des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag) Mittagessen: 11,20 Euro (40 % des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag) Abendessen: 11,20 Euro (40 % des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag)

Wie hoch ist die Reisekostenpauschale für Verpflegung im Jahr 2025?

Trotz anhaltend hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber die Verpflegungspauschalen für das Inland nicht erhöht. Die Sätze bleiben auch im Jahr 2025 stabil: 14 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 bis unter 24 Stunden. 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.

Wie hoch ist der Höchstbetrag für die Mahlzeitengestellung an Arbeitnehmer im Jahr 2025?

Für 2025 gelten neue, erhöhte Sachbezugswerte für Mahlzeiten: Frühstück 2,30 € und Mittag-/Abendessen 4,40 € pro Tag (insgesamt 11,10 €/Tag), was bei Vollverpflegung 333 € monatlich ergibt. Arbeitgeber können bis zu 7,50 € steuerfrei bezuschussen, wobei der Eigenanteil des Arbeitnehmers mindestens 4,40 € betragen muss, um den steuerfreien Anteil auszuschöpfen; übersteigt der Wert der Mahlzeit 60 €, wird sie steuerpflichtig. 

Wie hoch ist die Pauschalierung für den Verpflegungsmehraufwand mit 25 %?

Von den 17,60 EUR können 12 EUR (= ungekürzte Verpflegungspauschale) mit 25 % pauschal versteuert werden. Individuell steuerpflichtig verbleiben dann noch 5,60 EUR.

Wie hoch ist das Abwesenheitsgeld bis 4 Stunden?

"Abwesenheitsgeld" (oder Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand) bei bis zu 4 Stunden Abwesenheit hängt vom Kontext ab: Für Rechtsanwälte nach RVG sind es 25 € (oder 30 €), während für Arbeitnehmer (Dienstreisen) es oft keine Pauschale gibt, da erst ab 8 Stunden Abwesenheit 14 € geltend gemacht werden können. Die Regeln sind unterschiedlich: Anwälte erhalten die Pauschale für kürzere Zeiten, Arbeitnehmer bekommen erst ab 8 Stunden etwas, aber auch für An- und Abreisetage. 

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand bei Mahlzeitengestellung in Deutschland?

Verpflegungsmehraufwand in Deutschland

Sollte der Arbeitgeber eine oder mehrere Mahlzeiten bereitstellen, erfolgt eine Kürzung: Diese beträgt 20 % bei einem gestellten Frühstück und jeweils 40 % bei einem gestellten Mittag- oder Abendessen.