Wie hoch ist die steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie im Jahr 2025?

Gefragt von: Herr Dr. Walther Kluge B.Eng.
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Arbeitgeber:innen haben im Jahr 2025 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmer:innen eine lohnsteuerfreie Prämie von bis zu EUR 1.000,00 pro Person zu gewähren. Voraussetzung ist, dass diese Zahlung aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen zusätzlich zum bisherigen Entgelt erfolgt und bislang nicht gewährt wurde.

Welche steuerfreien Prämien gibt es 2025?

Das Budgetbegleitgesetz 2025 führte eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 1.000 pro Jahr für 2025 ein.

Ist die Mitarbeiterprämie im Jahr 2025 steuerfrei?

Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen im Jahr 2025 bis zu EUR 1.000,00 als Prämie steuerfrei auszahlen.

Ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie im Jahr 2025 noch 1000€?

Das Budgetbegleitgesetz führte eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 1.000 pro Jahr für 2025 ein. Wird die Prämie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt werden.

Ist die Mitarbeiterprämie von 1000€ steuerfrei?

🔍 Worum geht's genau? Die neue Regelung erlaubt es dir als Arbeitgeber, im Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro pro Person auszuzahlen. Die Prämie dient als Wertschätzung für besondere Leistungen – und das ohne Lohnsteuer. Aber Achtung: Die Steuerfreiheit gilt nur für die Lohnsteuer.

Steuerfreie Prämie für Mitarbeiter!

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Ist die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung?

Ist die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung? Antwort ÖGK: Gemäß § 49 Abs. 2 ASVG sind Sonderzahlungen Bezüge, die in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden.

Was ändert sich 2025 am Lohn?

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt bis zum 31.12.2025 12,82 Euro pro Arbeitsstunde. Er wird zum 1.1.2026 auf 13,90 Euro erhöht. Der gesetzliche Mindestlohn gilt flächendeckend, also branchenübergreifend, in sämtlichen Regionen und für alle Arbeitnehmenden über 18 Jahre.

Welcher Bonus wird 2025 ausgezahlt?

Für Handwerkerleistungen können Fördermittel (Netto-Kosten ohne Umsatzsteuer) bis zu maximal 1.500 Euro pro Person im Jahr 2025 geltend gemacht werden. Förderungen für durchgeführte Leistungen im Jahr 2025 können ab 1.3.2025 beantragt werden.

Ist die Mitarbeiterbeteiligung im Jahr 2025 steuerfrei?

Weiters hat sich die Höhe der Prämie verändert, im Jahr 2024 konnten noch 3.000 € abgabenfrei ausbezahlt werden, im Jahr 2025 hat sich dieser Betrag auf 1.000 € steuerfrei (= nicht abgabenfrei) reduziert. Mit diesen Nachteilen geht ein bürokratischer Vorteil einher.

Wie werden Sonderzahlungen 2025 versteuert?

Bis zu einem Betrag von 3000 Euro waren Bonuszahlungen der Arbeitgebenden an ihre Arbeitnehmenden, die in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gezahlt wurden, steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab 2025 sind solche Zahlungen vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Welche Prämien kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen?

Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind Gutscheinkarten, ein Ticket für ein Bundesligaspiel oder ein Zuschuss zum Fitnessstudio. Seit 2022 sind diese Zuwendungen bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, zuvor lag die Freigrenze bei 44 Euro (§ 8 Einkommensteuergesetz EStG).

Ist die Mitarbeiterprämie 2025 steuerfrei?

Im Jahr 2025 haben Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmenden eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 EUR zu gewähren. Dabei gelten klare Spielregeln. Diese Maßnahme ermöglicht die gezielte Anerkennung – ohne steuerliche Belastungen im Sinne der Lohnsteuer.

Wird es 2025 eine Inflationsprämie geben?

Nein – die Inflationsausgleichsprämie lief planmäßig zum 31. Dezember 2024 aus. Der Gesetzgeber hat die Regelung nicht verlängert, sodass steuerfreie Sonderzahlungen in dieser Form ab 2025 nicht mehr möglich sind. Arbeitgeber konnten den Freibetrag von bis zu 3.000 Euro nur bis Ende 2024 nutzen.

Wie hoch ist der steuerfreie Sachbezug im Jahr 2025?

Er regelt sozusagen die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge. Für das Jahr 2025 beträgt die Sachbezugsfreigrenze 50 Euro pro Mitarbeiter*innen und Monat. Das bedeutet, dass Sachbezüge bis zu einem Gesamtwert von 50 Euro pro Mitarbeiter*innen und Monat steuerfrei sind.

Welche Änderungen gibt es bei den Lohnzetteln für Januar 2025?

Die Lohnabrechnungen für die Monate Januar und Februar 2025 sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Unternehmen sind verpflichtet, den ab dem 1. Januar 2025 vorgenommenen Lohnsteuerabzug bis spätestens 1. März 2025 anzupassen – sofern dies wirtschaftlich zumutbar ist.

Was ändert sich für den Arbeitgeber 2025?

Seit Januar 2025 dürfen viele Arbeitsverträge in digitaler Textform abgeschlossen werden – eine der zentralen Änderungen im Arbeitsrecht 2025. Das bedeutet, die bisher notwendige Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift entfällt für unbefristete Arbeitsverträge. Stattdessen genügt die Textform gemäß § 126b BGB.

Wie hoch ist die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag im Jahr 2025?

Um Gering- und Mittelverdiener:innen zu entlasten, hob die Bundesregierung die Freigrenzen erheblich an: Im Jahr 2025 beträgt die Freigrenze 19.950 EUR (bei Einzelveranlagung) bzw. 39.900 EUR (bei Zusammenveranlagung). Nur wenn die Einkommensteuer höher ausfällt, wird Solidaritätszuschlag fällig.

Welche Prämien sind steuerfrei 2025?

Arbeitgeber:innen haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmer:innen im Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Mitarbeiter:innenprämie von bis zu 1.000 Euro zu gewähren.

Wie hoch ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie im Jahr 2025?

Sofern ausdrücklich eine MA-Prämie FÜR das Kalenderjahr 2025 ausgeschüttet wird, ist deren Auszahlung im Anwendungsbereich von § 77 Abs. 5 EStG noch bis zum 15.2.2026 möglich.

Welche Höhe hat die Mitarbeiterprämie?

Eine Mitarbeiterprämie ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Motivation und Mitarbeiterbindung, die je nach Regelung steuerbegünstigt sein kann, wie z.B. die Mitarbeiterprämie 2025 in Österreich (bis zu 1.000 € steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei, sofern sachliche Gründe vorliegen). Generell gibt es steuerfreie Sachbezüge (z.B. Gutscheine bis 50 €/Monat) oder leistungsabhängige Boni, die oft voll steuer- und abgabenpflichtig sind. Wichtig ist eine klare Vereinbarung und, dass die Prämie zusätzlich zum Lohn gewährt wird. 

Ist die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung oder ein laufender Bezug?

Ob es sich um laufenden Bezug oder eine Sonderzahlung handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In den Vorjahren steuer- und beitragsfrei ausbezahlte Mitarbeiterprämien bzw. Teuerungsprämien führen nicht automatisch zur Qualifizierung der Mitarbeiterprämie 2025 als Sonderzahlung.

Wie kann ich meinem Mitarbeiter steuerfrei Prämien auszahlen?

Prämienzahlungen an Mitarbeiter sind zusätzliche Zahlungen oder Sachleistungen, die über das reguläre Gehalt hinausgehen und als Belohnung oder Anreiz dienen, wobei es steuerfreie und steuerpflichtige Varianten gibt, wie z.B. die bis Ende 2024 befristete Inflationsausgleichsprämie (bis 3.000 €) oder monatliche Sachbezüge bis 50 €. Wichtig ist, dass Boni vertraglich geregelt sein können, aber auch freiwillig sind, und bei steuerfreien Leistungen strenge Regeln (z.B. Nicht-Bargeld-Form) beachtet werden müssen.
 

Wird es 2026 eine Mitarbeiterprämie geben?

Für das Jahr 2025 kann bis 15.2.2026 eine Mitarbeiterprämie bis zu € 1.000 lohnsteuerfrei, aber erstmals lohnnebenkostenpflichtig, ausgezahlt werden. Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher nicht gewährt wurde. Es besteht keine Bindung an eine lohngestaltende Vorschrift.