Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Gilbert Pieper
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Um eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen, kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, reichen Sie einen formlosen Antrag mit Nachweisen über Einkommen und alle geleisteten Zuzahlungen (Rezepte, Belege) ein, bis Ihre Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht ist, und erhalten Sie einen Befreiungsausweis für das laufende Jahr; bei chronisch Kranken ist zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung nötig.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Zuzahlungsbefreiung?

Ihre Einkommensnachweise wie Verdienstbescheinigung, Mietvertrag über Mieteinnahmen, Nachweis über Zinseinkünfte, Bescheid über Betriebsrenten. Nachweise über weitere Einkünfte (sofern zutreffend) Ihre IBAN (optional) Rechnungen und Zahlungsnachweis/Quittung der bereits gezahlten Zuzahlungen (falls vorhanden)

Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?

Gut zu wissen: Bestimmte Freibeträge können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Für 2025 gelten folgende Freibeträge: 6.741 Euro für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. 9.600 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.

Wer hat Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung?

Zuzahlungsbefreit sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere (bei schwangerschaftsbedingten Leistungen). Erwachsene können sich befreien lassen, wenn ihre jährlichen Zuzahlungen eine bestimmte Grenze überschreiten (generell 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) oder wenn sie bestimmte Sozialleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld). Eine Befreiung erfolgt meist auf Antrag bei der Krankenkasse. 

Wann lohnt sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?

Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die normalerweise 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze überschritten ist, können Sie eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen, um von weiteren Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel) befreit zu werden, was bei hohen Ausgaben schnell der Fall sein kann.
 

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Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?

Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.

Welche Kosten zählen zur Zuzahlungsbefreiung?

Zur Zuzahlungsbefreiung zählen hauptsächlich gesetzliche Eigenanteile für Medikamente, Heilmittel (Physiotherapie), Hilfsmittel (z.B. Bandagen), Krankenfahrten, häusliche Krankenpflege, Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen, die Ihre persönliche Belastungsgrenze (meist 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronischer Krankheit 1 %) übersteigen; nicht angerechnet werden Kosten für IGeL, Zahnersatz-Mehrkosten oder vollständig selbst bezahlte Leistungen.
 

Ist eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner bei der Krankenkasse möglich?

Rentner können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn ihre jährlichen Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel etc. eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten; diese liegt meist bei 2 % des Bruttoeinkommens (Rente + weitere Einkünfte), bei chronischer Krankheit sogar bei nur 1 %. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt, wobei Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Steuerbescheide) und bei chronischer Krankheit Nachweise über Pflegegrad oder GdB eingereicht werden müssen, um für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit zu werden. 

Wo kann ich einen Befreiungsbescheid für die Krankenkasse beantragen?

Ein Befreiungsbescheid der Krankenkasse ist die offizielle Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind – meist, weil Sie privat versichert sind oder andere Absicherungen haben (z.B. Beihilfe als Beamter). Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht stellen und einen Nachweis Ihrer anderweitigen Absicherung beifügen; die Befreiung wirkt dann rückwirkend oder ab dem Folgemonat, wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Wie wird die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse berechnet?

Die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung basiert auf 2 % (bei chronischer Krankheit 1 %) des jährlichen Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts, wovon Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden, um eine individuelle Belastungsgrenze zu ermitteln; übersteigen die tatsächlichen Zuzahlungen diese Grenze, kann eine Erstattung oder eine Befreiungskarte beantragt werden. 

Wann bin ich von der Rezeptgebühr befreit?

Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit: Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage. Zivildiener. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung für chronisch Kranke?

Für chronisch Kranke liegt die jährliche Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen bei 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, statt der üblichen 2 Prozent; dies muss bei der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung (Muster 55) beantragt werden, um eine teilweise oder vollständige Befreiung zu erhalten. Die Berechnung berücksichtigt Familieneinkommen und Freibeträge, und der Nachweis erfordert eine durchgehende Behandlung und bestimmte Merkmale der Erkrankung. 

Wie hoch ist der Eigenanteil für die Krankenversicherung von Rentnern?

Als Rentner oder Rentnerin müssen Sie aus der Rente nur die Hälfte Ihres Beitrags zur Krankenversicherung selbst tragen. Der zuständige Rentenversicherungsträger übernimmt die andere Hälfte. Sie zahlen also 9,5 Prozent aus eigener Tasche.

Wann gilt man als chronisch krank?

Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, oft schwer heilbare Krankheit besteht, die mindestens ein Jahr andauert und eine kontinuierliche ärztliche Behandlung (mindestens einmal pro Quartal) notwendig macht, oft verbunden mit Einschränkungen der Lebensqualität und speziellen Bedürfnissen für die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen. Es gibt keine einzelne, starre Definition, aber die Regeln der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen sind hier maßgeblich. 

Welche Kosten kann man bei der Krankenkasse einreichen?

Bei der Krankenkasse können Sie Rechnungen für selbst bezahlte Medikamente, Behandlungen, Hilfsmittel (z. B. Einlagen, Hörgeräte), Zahnreinigung oder Kuren zur Kostenerstattung einreichen, sowie Anträge für Zuschüsse (z. B. für Präventionskurse, Osteopathie) und Nachweise für Leistungen wie Familienversicherung, Kinderkrankengeld oder Zuzahlungsbefreiung hochladen. Oft geht das schnell und einfach per App oder Online-Portal mit Fotos von Belegen wie Rezepten, Heil- und Kostenplänen oder Teilnahmebescheinigungen. 

Was ist das Formular "Muster 55"?

Muster 55 ist ein offizielles deutsches Formular, das von Ärzten ausgestellt wird, um eine schwerwiegende chronische Erkrankung zu bescheinigen und so Versicherten eine Herabsetzung der Zuzahlungsgrenze bei Krankenkassenleistungen zu ermöglichen. Wenn Sie chronisch krank sind, können Sie statt 2 % Ihres Bruttoeinkommens nur 1 % als Zuzahlungsgrenze haben und müssen nur einen geringeren Eigenanteil für Medikamente, Hilfsmittel etc. leisten. Der Arzt dokumentiert darauf die Dauerbehandlung und Diagnose, das Original wird bei der Krankenkasse eingereicht. 

Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?

Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die normalerweise 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze überschritten ist, können Sie eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen, um von weiteren Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel) befreit zu werden, was bei hohen Ausgaben schnell der Fall sein kann.
 

Wann muss man einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen?

Ab wann ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich? Sie können die Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Die Belastungsgrenze orientiert sich vor allem an Ihrem Einkommen beziehungsweise dem Einkommen Ihres familiären Haushalts.

Wann ist man von der gesetzlichen Krankenkasse befreit?

Sie Arbeitslosengeld beziehen und in den vergangenen 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie Ihre Wochenarbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren und Sie seit mindestens 5 Jahren versicherungsfrei waren. Sie aufgrund von Pflege oder Familienpflegezeiten Ihre Wochenarbeitszeit reduzieren.

Welches Einkommen zählt für Zuzahlungsbefreiung?

Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Ehepartner, Kinder bis 18, evtl. familienversicherte Kinder über 18), einschließlich Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Von diesem Bruttoeinkommen werden Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen, bevor die persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht wird, ab der Sie sich befreien lassen können.
 

Wann kann sich ein chronisch kranker von Zuzahlungen befreien lassen?

Eine Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke greift, wenn die Belastungsgrenze von 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens erreicht wird (statt der normalen 2 %), wobei die chronische Krankheit mindestens ein Jahr lang bestehen muss und durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal nachgewiesen wird, zusammen mit bestimmten weiteren Kriterien wie Pflegegrad 3 oder GdB 60. Sie beantragen die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse mit einem ärztlichen Nachweis (Muster 55) und können sich für den Rest des Jahres befreien lassen, sobald die Grenze erreicht ist.
 

Muss ich Belege für die Zuzahlungsbefreiung einreichen?

Falls Sie sich im Voraus von Zuzahlungen befreien lassen möchten, müssen Sie keine Belege einreichen. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Apotheke eine Sammelrechnung für Ihre Belege ausstellen.

Wann ist ein Rentner von der Zuzahlung befreit?

Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Belastungsgrenzen erreicht sind: 2 % des Bruttoeinkommens (Rente, Mieten, Kapitalerträge etc.) für Normalfälle und 1 % für chronisch Kranke oder Pflegebedürftige (Pflegegrad 3-5, GdB ≥ 60), wobei die Grenze durch Nachweise erreicht werden muss. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse, indem man Belege sammelt und die Grenze überschreitet.
 

Wann kann man von der Rezeptgebühr befreit werden?

Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.