Wie kann ich einsehen, wer Zugriff auf meine Krankenakte hat?

Gefragt von: Elmar Zimmermann
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Um einzusehen, wer Zugriff auf Ihre Krankenakte hat, nutzen Sie die App Ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte (ePA), wo Sie alle Zugriffe und die Möglichkeit haben, Berechtigungen zu steuern. Für klassische Papierakten müssen Sie Ihren Arzt direkt ansprechen, da nur Sie oder von Ihnen Berechtigte Einsicht haben dürfen; Sie können auch eine Kopie verlangen.

Wer hat Zugang zu meiner Krankenakte?

Nur Sie selbst dürfen Ihre Krankenakte grundsätzlich einsehen, aber Sie können anderen Personen (z.B. Angehörigen, Ärzten, Anwälten) mit Ihrer expliziten Zustimmung den Zugriff erlauben, entweder mündlich oder über die Einstellungen der elektronischen Patientenakte (ePA). Andere Personen haben ohne Ihre Erlaubnis kein Recht auf Einsicht, auch nicht Ehepartner oder Kinder; selbst Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. In Notfällen oder bei gesetzlicher Pflicht kann die Akte auch ohne Ihr Einverständnis herausgegeben werden.
 

Kann ich meine Patientenakte online einsehen?

Ja, Sie können Ihre elektronische Patientenakte (ePA) online einsehen, indem Sie die spezielle App Ihrer Krankenkasse herunterladen und sich mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder dem Personalausweis anmelden; damit haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten, verwalten Berechtigungen und können Dokumente einsehen und hochladen, was die Verwaltung erheblich erleichtert. 

Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Auf die elektronische Patientenakte (ePA) haben Sie als Patient/in und das von Ihnen berechtigte medizinische Personal (Ärzte, Kliniken, Apotheker) Zugriff, wobei Sie über Ihre ePA-App festlegen, wer wann welche Daten sehen darf. Grundsätzlich ist der Zugriff durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ein Praxis-Terminal oder über die App möglich, und Sie können widersprechen oder den Zugriff zeitlich begrenzen. 

Was ist die Patientenakte und wer kann sie einsehen?

Die Patientenakte beim Arzt ist die umfassende Dokumentation aller medizinisch relevanten Informationen einer Behandlung (Anamnese, Diagnosen, Therapien, Befunde), die Ärzte gesetzlich führen müssen und für mindestens 10 Jahre aufbewahren müssen. Patienten haben ein Recht auf Einsicht und Kopie (§ 630g BGB), müssen aber meist Kosten tragen. Seit 2025 wird die digitale elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, die eine zentrale Plattform für diese Daten bietet.
 

The electronic patient record: How the ePA works for everyone in practice

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Kann ein Arzt sehen, ob ich bereits bei einem anderen Arzt war?

Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten nicht ohne Ihre Einwilligung geteilt werden dürfen; allerdings können über die elektronische Patientenakte (ePA) oder bei Abrechnung mit der Krankenkasse Informationen zu verordneten Medikamenten oder Behandlungen einsehbar sein, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen aktivieren. 

Was kostet Einsicht in eine Patientenakte?

Kopien der Patientenakte sind kostenlos. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht dem Patienten das Recht zu, eine Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.

Wie greife ich auf meine elektronische Patientenakte zu?

Um auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen, nutzen Sie am besten die spezielle App Ihrer Krankenkasse (z.B. TK-Safe, Barmer eCare, AOK Mein Leben) für Ihr Smartphone, da dies am einfachsten ist. Alternativ können Sie sich über einen Internetbrowser am PC/Mac einloggen, benötigen dafür aber oft ein Kartenlesegerät und Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN (eine sogenannte "2-Faktor-Authentifizierung" ist dabei der Schlüssel zur Sicherheit). Bei beiden Wegen müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse registrieren und Ihre Identität bestätigen.
 

Wie bekomme ich Einsicht in die Patientenakte?

Um Einsicht in Ihre Patientenakte zu bekommen, fordern Sie diese schriftlich (oder mündlich) bei Ihrem Arzt/Krankenhaus an, da Sie ein gesetzliches Recht auf Ihre Daten haben und keine Begründung nötig ist; die erste Kopie ist kostenlos, und bei der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen Sie die App Ihrer Krankenkasse, um auf Ihre Daten zuzugreifen, wie die Verbraucherzentrale.de Verbraucherzentrale.de und die Ratgeber die Ratgeber sowie SDK erklären.
 

Hat die Apotheke Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Ja, Apotheken können die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen, aber nur mit Ihrer Zustimmung (Freigabe) und wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) stecken, wodurch ein begrenzter, temporärer Zugriff erzeugt wird, um die Medikationsliste und relevante Daten für die Beratung zu nutzen. Sie haben jederzeit die Kontrolle darüber, welche Daten die Apotheke sehen darf und können den Zugriff über Ihre ePA-App blockieren oder anpassen.
 

Wo kann ich alle meine Diagnosen sehen?

Sie können Ihre Diagnosen hauptsächlich über die Elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Krankenkasse einsehen, die Sie per App oder Online-Portal aufrufen, oft mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN. Alternativ haben Sie das Recht, Ihre vollständige Patientenakte schriftlich bei Ihrem Arzt oder im Krankenhaus anzufordern, da Diagnosen Teil dieser Akte sind. 

Wie kann ich eine Diagnose aus meiner Krankenakte löschen lassen?

Eine Diagnose aus der Krankenakte zu löschen ist schwierig, aber nicht unmöglich; der beste Weg ist ein offenes Gespräch mit dem Arzt, um eine Korrektur zu erwirken, da Ärzte oft nicht freiwillig revidieren; bei Widerstand helfen die Datenschutzbehörde, Ärztekammer oder ein Fachanwalt für Medizinrecht, wobei Sie bei unrichtigen Daten ein Recht auf Korrektur nach DSGVO haben, aber der Originaleintrag erkennbar bleiben muss. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie selbst aktiv werden und Löschungen beantragen, was einfacher ist. 

Was können Ärzte auf der Krankenkassenkarte sehen?

Ärzte sehen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zunächst administrative Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertenstatus, um die Identität und den Versicherungsschutz zu prüfen. Medizinische Daten wie Diagnosen, Befunde oder Medikationen sind nicht direkt auf der Karte gespeichert, sondern werden über die elektronische Patientenakte (ePA) abgerufen – hierfür ist die Zustimmung des Patienten erforderlich, die oft bei der ersten Nutzung im Quartal erteilt wird. 

Dürfen Angehörige die Patientenakte eines Patienten einsehen?

Angehörige haben grundsätzlich kein generelles Recht auf Einsicht in die Patientenakte, da die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber der Familie gilt; dies gilt auch nach dem Tod des Patienten, es sei denn, die Einsicht dient dem Nachweis von Behandlungsfehlern oder der Klärung von Erbkrankheiten (immaterielle Interessen), wofür oft ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss oder eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten (z.B. Vorsorgevollmacht) vorliegt. Bei Minderjährigen haben die Eltern Einsicht, bei Erwachsenen nur mit deren Einverständnis oder wenn der Patient sie bevollmächtigt hat. 

Welche Nachteile hat die elektronische Gesundheitsakte?

Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Sicherheitsbedenken (Hackerangriffe, Datenlecks), Datenschutzrisiken (Missbrauch stigmatisierender Diagnosen wie psychische Krankheiten oder HIV, da Teile der Medikation Rückschlüsse zulassen können) und Bedienungshürden (fehlende PC-Software, Abhängigkeit von Smartphones/Tablets, was ältere Menschen ausschließt). Auch die Verantwortung für die Datenpflege liegt beim Patienten (fehlende oder gelöschte Infos können Behandlung erschweren) und es gibt Fragen zur Handhabung bei Bevollmächtigten. 

Wie kann ich den Zugriff auf meine ePA einschränken?

Sie können den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) direkt in der ePA-App einschränken, indem Sie einzelne Einrichtungen blockieren, oder bei Ihrer Krankenkasse / Ombudsstelle den Zugriff verweigern; auch direkt vor Ort in der Praxis können Sie den Zugriff verbieten, indem Sie dies der Praxis mitteilen oder den Umschalter in der App nutzen, um Berechtigungen dauerhaft zu sperren oder nur für bestimmte Dokumente festzulegen. Sie können auch bestimmte Dokumente (z. B. die Medikationsliste) in der App sichtbar machen oder verbergen.
 

Kann ich meine Patientenakte selbst einsehen?

Ob die ePA genutzt werden möchte oder nicht, ist die Entscheidung der bzw. des Versicherten. Um die ePA auch selbst einsehen zu können, müssen sich Versicherte die entsprechende App ihrer Krankenkasse herunterladen und den ePA-Zugang darin einrichten.

Kann ein Arzt sehen, ob ich bei einem anderen Arzt war?

Nein, ein Arzt kann nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da Ihre Patientendaten unter ärztlicher Schweigepflicht stehen und Ihre Einwilligung zur Weitergabe benötigen; jedoch können medizinische Dienste wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) im Notfall oder mit Ihrer Zustimmung einen Austausch ermöglichen, und Krankenkassen können eine Übersicht Ihrer abgerechneten Leistungen erstellen. 

Wer hat Zugriff auf meine Krankenakte?

Nur Sie selbst dürfen Ihre Krankenakte grundsätzlich einsehen, aber Sie können anderen Personen (z.B. Angehörigen, Ärzten, Anwälten) mit Ihrer expliziten Zustimmung den Zugriff erlauben, entweder mündlich oder über die Einstellungen der elektronischen Patientenakte (ePA). Andere Personen haben ohne Ihre Erlaubnis kein Recht auf Einsicht, auch nicht Ehepartner oder Kinder; selbst Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. In Notfällen oder bei gesetzlicher Pflicht kann die Akte auch ohne Ihr Einverständnis herausgegeben werden.
 

Haben alle Ärzte Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Nein, nicht jeder Arzt kann automatisch die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen; der Zugriff erfolgt nur mit Ihrer expliziten Erlaubnis, die Sie erteilen, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis einlesen lassen, wodurch Ärzte für bis zu 90 Tage Zugriff erhalten, den Sie aber über die ePA-App kontrollieren, sperren oder zeitlich sowie inhaltlich begrenzen können. Nur berechtigte Heilberufe mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) dürfen zugreifen, aber Sie bestimmen, wer wann welche Dokumente sehen darf – Krankenkassen haben keinen Einblick.
 

Was sieht der Apotheker auf der Gesundheitskarte?

Der Apotheker sieht auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und bei Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) die Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse), die Krankenversicherungsdaten und vor allem im Kontext des e-Rezepts und der ePA verordnete und abgegebene Medikamente, Arztbriefe, Befunde sowie den elektronischen Medikationsplan (eMP) – sofern der Patient dem zugestimmt hat. Die eGK dient dabei als Schlüssel, um diese digitalen Gesundheitsdaten sicher abzurufen, insbesondere für das schnelle Einlösen von E-Rezepten.
 

Wie kann ich meine Daten in der elektronischen Patientenakte einsehen?

Um Ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzusehen, laden Sie die App Ihrer Krankenkasse herunter (z.B. für AOK, DAK, Barmer) und registrieren sich, wobei Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ggf. eine PIN benötigen. Sie können dann per App direkt auf Ihre Daten zugreifen, Dokumente verwalten und Berechtigungen für Ärzte erteilen. Ärzte können bei Ihnen die eGK einlesen, um für 90 Tage Zugriff zu erhalten, den Sie aber auch per App verlängern können. 

Wie kann ich die Patientenakte meiner Krankenkasse einsehen?

Sie haben als Versicherter das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte, primär über die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Krankenkasse mittels einer speziellen App, um Daten wie Arztbriefe, Medikationspläne und Befunde einzusehen. Für medizinische Unterlagen direkt beim Arzt oder im Krankenhaus können Sie ebenfalls jederzeit Kopien verlangen, oft kostenlos für die erste Kopie. Krankenkassen sehen Ihre Akte ohne Ihre Zustimmung nicht ein, da der Zugriff streng reglementiert ist. 

Was sind die Nachteile elektronischer Gesundheitssakten?

Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Sicherheitsbedenken (Hackerangriffe, Datenlecks), Datenschutzrisiken (Missbrauch stigmatisierender Diagnosen wie psychische Krankheiten oder HIV, da Teile der Medikation Rückschlüsse zulassen können) und Bedienungshürden (fehlende PC-Software, Abhängigkeit von Smartphones/Tablets, was ältere Menschen ausschließt). Auch die Verantwortung für die Datenpflege liegt beim Patienten (fehlende oder gelöschte Infos können Behandlung erschweren) und es gibt Fragen zur Handhabung bei Bevollmächtigten. 

Wann darf der Patient keine Einsicht in seine Patientenakte nehmen?

Die Einsichtnahme darf nur in besonderen Ausnahmefällen abgelehnt werden. Besteht etwa die begründete Befürchtung, dass ein Patient dadurch gesundheitlichen Schaden nehmen könnte, beispielsweise bei bestehender Suizidgefahr, kann die Ärztin oder der Arzt die Einsicht verweigern.