Wie lange läuft der Einspeisevergütungsvertrag?

Gefragt von: Herr Prof. Hans-Peter Mack B.A.
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Der gesetzliche Vertrag für die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft für 20 Jahre, beginnend ab dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Die Vergütung endet also nicht nach 20 Jahren, sondern mit dem letzten Tag des 20. Jahres nach der Inbetriebnahme (z.B. eine Anlage, die 2005 in Betrieb ging, wird bis Ende 2025 vergütet).

Wie lange wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen wird in Deutschland gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt, beginnend ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage (plus dem Inbetriebnahmesjahr). Der konkrete Vergütungssatz wird bei Inbetriebnahme festgelegt und gilt für diesen Zeitraum, wobei neue Anlagen heute oft niedrigere Sätze erhalten, die sich halbjährlich reduzieren. Nach Ablauf der 20 Jahre endet der gesetzliche Förderanspruch, aber der Weiterbetrieb ist oft noch lohnenswert, besonders durch Eigenverbrauch und den weiterhin bestehenden Anspruch auf Netzanbindung.
 

Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten. 

Wie lange bekommt man noch Einspeisevergütung?

Die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird für 20 Jahre gezahlt, wobei die Frist mit dem Jahr der Inbetriebnahme beginnt (20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr) und der festgelegte Satz für diesen Zeitraum garantiert ist, auch wenn sich die Sätze danach ändern. Nach Ablauf der 20 Jahre entfällt die feste Vergütung, aber der Strom muss weiterhin abgenommen werden; Eigenverbrauch wird dann oft lukrativer.
 

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung 2026?

Die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen sinkt 2026 weiter: Ab dem 1. Februar 2026 wird sie um 1 % reduziert, auf ca. 7,78 Cent/kWh für Teileinspeisung (bis 10 kWp) und ca. 12,35 Cent/kWh für Volleinspeisung (bis 10 kWp), mit weiteren Absenkungen zum August 2026. Die Degression erfolgt halbjährlich und ist gesetzlich vorgeschrieben; neue Anlagen, die nach dem 1. Februar 2026 ans Netz gehen, erhalten die niedrigeren Sätze.
 

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Wann wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt?

Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Februar 2026

Vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gäbe es 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 kWp. Möglich ist jedoch auch, dass es künftig kein Geld mehr gibt.

Was ändert sich 2025 bei der Einspeisevergütung?

Für PV-Anlagen, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, beträgt die Einspeisevergütung in Deutschland für Teileinspeisung (Überschuss) bis 10 kWp 7,86 Cent/kWh und für Volleinspeisung sogar 12,47 Cent/kWh, wobei größere Anlagen niedrigere Sätze erhalten und die Vergütung je nach Anlagengröße und Einspeiseart variiert. Sie gilt für 20 Jahre und sinkt leicht gegenüber den Sätzen bis Juli 2025.
 

Wie lange läuft der Einspeisevergütungsvertrag?

Ihr Einspeisevergütungsvertrag hat eine Laufzeit von 10 bis 25 Jahren , abhängig von der Technologie, dem Installationsdatum Ihrer Anlage und davon, ob sie Teil des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien war.

Wann endet die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Ihre PV-Anlage, aber die Anlage kann weiter Strom produzieren und Sie können diesen entweder selbst verbrauchen (Eigenverbrauch) oder den Überschuss zum aktuellen Marktwert Solar einspeisen, oft über Direktvermarkter, was je nach Strompreisen sogar lukrativer sein kann als die ursprüngliche Förderung, wobei ein Stromspeicher oder eine Wallbox den Eigenverbrauch steigern, um Kosten zu sparen.
 

Was tun, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Wenn die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage ausläuft, haben Sie mehrere Optionen: Weiterlaufen lassen (automatische Nutzung der "Auffangregelung" mit geringerer Vergütung nach Jahresmarktwert Solar bis 2027), Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung (lohnt sich oft mit Stromspeicher, erfordert Investition, aber spart Stromkosten), oder Direktvermarktung über einen Direktvermarkter, was für größere Anlagen attraktiv ist. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Anlage durch einen Batteriespeicher nachrüsten oder ob sich eine energetische Sanierung lohnt, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
 

Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?

Nein, die Einspeisevergütung wird grundsätzlich nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume gezahlt; sie beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage und läuft 20 Jahre, wobei der Satz vom Inbetriebnahmedatum abhängt, aber es gibt eine wichtige Ausnahme bei der Einkommensteuer: Steuerbefreiungen für kleine Anlagen gelten rückwirkend ab 2022, und bei Verzögerungen der Auszahlung durch Netzbetreiber wird die Vergütung für die gesamte Zeit nachgezahlt, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist. 

Was ist der Bestandsschutz der Einspeisevergütung?

Der Bestandsschutz bei der Einspeisevergütung bedeutet, dass bestehende Photovoltaik-Anlagen (PV) ihre garantierte Vergütung für die volle Förderdauer von 20 Jahren behalten und nicht von den Kürzungen für Neuanlagen betroffen sind, auch wenn das EEG sich ändert. Sie sind durch das "Solarspitzengesetz" von 2025 geschützt, müssen aber bei negativen Strompreisen eventuell eine Drosselung akzeptieren, wobei aber Ausgleichsregelungen bestehen können, um die Vergütungszeit zu verlängern. 

Wie erfolgt die Auszahlung der Einspeisevergütung?

Gezahlt wird die Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber. Die anfallenden Kosten werden dem Netzbetreiber über den „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) erstattet.

Was tun nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten. 

Wann muss der Netzbetreiber eine Einspeisevergütung zahlen?

Das EEG enthält keine separate Frist, bis zu der der Netzbetreiber die Monatsabrechnung vorgenommen haben muss. Die Vergütung ist aber unabhängig von der Erstellung einer Monatsabrechnung durch den Netzbetreiber zu zahlen.

Warum fällt die Einspeisevergütung weg?

Der Wegfall der Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) betrifft hauptsächlich Neuanlagen ab März 2025 bei negativen Strompreisen, da hierfür keine Vergütung mehr gezahlt wird, die nicht vergüteten Stunden aber an die 20-jährige Förderlaufzeit angehängt werden, während Bestandanlagen weiter ihre volle 20-jährige Förderung erhalten und Bestandsanlagener nur freiwillig wechseln können, was aber auch lukrativer sein kann. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, da die Vergütung nicht komplett wegfällt, sondern nur bei Überschussstrom, und Betreiber zum Eigenverbrauch und Speicherlösungen motiviert werden sollen. 

Wie lange bekommt man noch die Einspeisevergütung?

Die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird für 20 Jahre gezahlt, wobei die Frist mit dem Jahr der Inbetriebnahme beginnt (20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr) und der festgelegte Satz für diesen Zeitraum garantiert ist, auch wenn sich die Sätze danach ändern. Nach Ablauf der 20 Jahre entfällt die feste Vergütung, aber der Strom muss weiterhin abgenommen werden; Eigenverbrauch wird dann oft lukrativer.
 

Was bringt eine 20 kWp Photovoltaikanlage im Jahr?

Eine 20 kWp PV-Anlage erzeugt in Deutschland durchschnittlich etwa 16.000 bis 20.000 kWh Strom pro Jahr, was bei einem Richtwert von 800-1000 kWh/kWp liegt, wobei der genaue Ertrag stark von Standort (Bundesland), Ausrichtung (Süden = optimal), Neigung und Wetter abhängt; unter idealen Bedingungen können es sogar über 21.000 kWh sein, während ungünstige Bedingungen den Ertrag auf ca. 15.000 kWh senken können. 

Wann gab es die höchste Einspeisevergütung?

Der Höchstwert der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp lag im Jahr 2004 bei 57,4 Cent pro kWh. Im Jahr 2010 betrug die Vergütung 39,14 Cent pro kWh. Die niedrigste Einspeisevergütung gab es im Juli 2022. Sie lag bei 6,24 Cent pro kWh.

Wann endet die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage?

Wann endet die Einspeisevergütung? Gemäß den Bestimmungen des EEG endet die Einspeisevergütung für Photovoltaik nach einer festgelegten Laufzeit von 20 Jahren. Der Startpunkt dieser Laufzeit ist das Jahr der Inbetriebnahme der Anlage.

Wie lange läuft ein PV-Vertrag?

Ihr Einspeisevertrag mit der verbundenen Förderung nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz („EEG-Förderung“) endet nach 20 Jahren, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Falls Sie Ihre Anlage beispielsweise am 23.04.2001 installiert haben, so erhalten Sie eine EEG-Förderung bis zum 31.12.2021.

Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die feste Einspeisevergütung nach dem EEG, aber die PV-Anlage produziert weiter Strom: Sie erhalten eine geringere, schwankende Anschlussvergütung (Jahresmarktwert Solar) für den eingespeisten Strom oder können auf höheren Eigenverbrauch (mit Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox) umsteigen, um Kosten zu sparen, da der eigene Strom dann praktisch "kostenlos" ist, wenn die Anlage amortisiert ist. Der Betrieb einer "ausgeförderten" Anlage (Ü20-Anlage) bleibt dank bestehendem Netzzugang und Abnahmepflicht möglich, oft mit Modernisierung (Repowering) und Eigenverbrauch als wirtschaftlichste Option.
 

Welche Einspeisevergütung bekomme ich 2026?

Wie hoch ist die Einspeisevergütung in 2026? Die Einspeisevergütung sinkt zum 1. Februar 2026 um 1 % Je nach Einspeiseart und Anlagengröße liegen die neuen Vergütungssätze zwischen 5,50 und 12,34 Cent pro Kilowattstunde. PV-Anlagen mit Teileinspeisung erhalten 5,50 bis 7,78 Cent pro Kilowattstunde.

Was zahlt die ÖMAG fürs Einspeisen 2025?

Der aktuell festgelegte OeMAG-Einspeisetarif für Oktober 2025 beträgt 9,167 Cent pro kWh. Dies bedeutet ein Plus von 1,8% im Vergleich zum Vormonat.

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung 2025?

Für PV-Anlagen, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, beträgt die Einspeisevergütung in Deutschland für Teileinspeisung (Überschuss) bis 10 kWp 7,86 Cent/kWh und für Volleinspeisung sogar 12,47 Cent/kWh, wobei größere Anlagen niedrigere Sätze erhalten und die Vergütung je nach Anlagengröße und Einspeiseart variiert. Sie gilt für 20 Jahre und sinkt leicht gegenüber den Sätzen bis Juli 2025.