Wie melde ich neue Mitarbeiter bei der Krankenkasse an?

Gefragt von: Yvonne Zeller
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Um neue Mitarbeiter bei der Krankenkasse anzumelden, benötigen Sie eine Betriebsnummer und müssen die Anmeldung elektronisch über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal durchführen, wobei der Mitarbeiter Ihnen seine Krankenkasse und Versicherungsnummer mitteilen muss; für Minijobs erfolgt die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Die Meldung muss mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn, erfolgen.

Wie melde ich einen Mitarbeiter bei der Krankenkasse an?

Um einen Mitarbeiter anzumelden, benötigen Sie eine Betriebsnummer und müssen ihn bei mehreren Stellen melden: Sozialversicherung (Krankenkasse) über das SV-Meldeportal, Finanzamt (ELStAM-Verfahren), Berufsgenossenschaft und ggf. dem Gesundheitsamt, wobei Sie Daten wie Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer benötigen. Die Meldung erfolgt oft elektronisch mit Lohnabrechnungssoftware oder dem SV-Meldeportal, meist innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. 

Wie melde ich einen neuen Mitarbeiter bei der Krankenkasse an?

Um einen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anzumelden, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer und eine Mitgliedsbescheinigung vom Arbeitnehmer erhalten und die Anmeldung spätestens mit der ersten Lohnabrechnung (innerhalb von 6 Wochen nach Start) über das elektronische DEÜV-Verfahren (z. B. über SV-Meldeportal, Lohnsoftware) vornehmen, wobei für Minijobs die Minijob-Zentrale zuständig ist und in bestimmten Branchen eine Sofortmeldung nötig ist. 

Wer meldet Mitarbeiter bei der Krankenkasse an?

Adressat der Meldungen

Legt der Arbeitnehmer nach Ablauf von zwei Wochen keine Mitgliedsbescheinigung vor, meldet der Arbeitgeber ihn bei der Krankenkasse an, bei der er zuletzt versichert war.

Wer meldet der Krankenkasse den neuen Arbeitgeber?

Mitgliedsbescheinigungen aus Papier haben seit 2021 ausgedient: Beschäftigte teilen dem neuen Arbeitgeber ihre Krankenkasse formlos mit. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erhält er dann elektronisch zurück.

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Welche Infos braucht der Arbeitgeber bei einem Krankenkassenwechsel?

Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber lediglich mitteilen, dass Sie die [Name der Krankenkasse] gewählt haben. Ihr Arbeitgeber meldet dann der Krankenkasse, dass und wann Sie eine Arbeit aufgenommen haben und erhält die weiteren Daten elektronisch.

Wann muss der Arbeitgeber mich bei der Krankenkasse anmelden?

Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten übermitteln Sie mit der folgenden Gehaltsabrechnung - spätestens zum 15. Februar des Folgejahres - eine Jahresmeldung. Die Jahresmeldung entfällt, wenn Sie bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung oder eine Abmeldung übermittelt haben.

Wie bekomme ich als Arbeitgeber die Krankenmeldung?

Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Seit 7. Dezember 2023 können Sie sich auch wieder telefonisch krankschreiben lassen.

Welche Unterlagen benötigt ein neuer Mitarbeiter bei der Anmeldung?

Berufseinstieg: Welche Unterlagen benötigt mein neuer Arbeitgeber...

  • Versicherungsnachweise deiner Krankenkasse.
  • deine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
  • dein Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis)

Kann ich einen Mitarbeiter ohne Identifikationsnummer anmelden?

Ohne steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber sei- nen Arbeitnehmer nicht in der ELStAM-Datenbank anmelden. Hat der Arbeitnehmer (noch) keine Identifikationsnummer, kann der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim Finanzamt beantragen.

Wer stellt die A1 Bescheinigung aus?

Diese Entsende-Bescheinigung kann derzeit nicht elektronisch beantragt werden. Sie wird grundsätzlich von der Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) ausgestellt, an die die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

Was erfährt ein neuer Arbeitgeber bei der Anmeldung?

Der neue Arbeitgeber erfährt bei der Anmeldung administrative Daten (Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung) und durch Personalfragebögen/Vorstellungsgespräche mehr über deine Qualifikationen und bisherigen beruflichen Stationen, aber nicht Details zu Krankheiten oder spezifische Gründe für eine frühere Kündigung ohne deine Zustimmung; relevante Informationen über frühere Leistungen und Verhalten holt er sich idealerweise durch Arbeitszeugnisse, die du vorlegst. 

Wie kann man Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden?

Um einen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anzumelden, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer und eine Mitgliedsbescheinigung vom Arbeitnehmer erhalten und die Anmeldung spätestens mit der ersten Lohnabrechnung (innerhalb von 6 Wochen nach Start) über das elektronische DEÜV-Verfahren (z. B. über SV-Meldeportal, Lohnsoftware) vornehmen, wobei für Minijobs die Minijob-Zentrale zuständig ist und in bestimmten Branchen eine Sofortmeldung nötig ist. 

Wie lange kann ich einen Mitarbeiter rückwirkend anmelden?

Sie können einen Mitarbeiter in der Regel bis zu sechs Wochen rückwirkend anmelden, da dies die gesetzliche Frist nach Beschäftigungsbeginn ist, die mit der ersten Lohnabrechnung oder spätestens nach sechs Wochen fällig wird. Für Minijobs gelten ebenfalls die 6-Wochen-Frist, wobei manche Branchen sogar eine Sofortmeldung (sofort bei Aufnahme der Tätigkeit) benötigen. In der Praxis sind über Softwarelösungen (wie DATEV) auch längere rückwirkende Anmeldungen möglich, es können aber rechtliche Konsequenzen und Säumniszuschläge anfallen, besonders bei Nachmeldungen zur Sozialversicherung.
 

Kann man Mitarbeiter ohne Steuernummer anmelden?

Jeder in Deutschland gemeldete Arbeitnehmer erhält eine persönliche Steuer-ID, die für die eindeutige Zuordnung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) benötigt wird. Ohne diese Nummer können die elektronischen Steuerdaten nicht abgerufen werden – die Grundlage für eine korrekte Lohnabrechnung fehlt.

Wie läuft das mit der Krankenmeldung?

Der Arzt meldet der Krankenkasse die Erkrankung und die Dauer der Erkrankung auf elektronischem Wege. Der Arbeitgeber erhält die Informationen zur ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr vom Arbeitnehmer, sondern er ruft diese Daten elektronisch bei dessen Krankenkasse ab.

Wo ruft der Arbeitgeber Krankenmeldungen ab?

Arbeitgeber rufen die elektronische Krankmeldung (eAU) direkt bei den Krankenkassen ab, entweder über ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm (wie DATEV, SAP) oder alternativ über die kostenlose Ausfüllhilfe SV-Meldeportal (sv.net) der ITSG. Sie benötigen dafür die Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters und müssen den Abruf aktiv starten, da die Papiermeldung seit 2023 entfällt.
 

Wer meldet die Krankmeldung an die Krankenkasse?

M. Seit 2023 schickt der Arzt die Krankmeldung direkt zur Krankenkasse. Die Krankmeldung ist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für die Krankenkasse relevant.

Wie bekommt der Arbeitgeber die Krankenmeldung?

Ärztliche Bescheinigung: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse – mit dem Hinweis, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Diese Information erhält Ihr Arbeitgeber beim Abruf der Bescheinigung.

Wie melde ich einen angestellten Mitarbeiter an?

Um einen Mitarbeiter anzumelden, benötigen Sie eine Betriebsnummer und müssen ihn bei mehreren Stellen melden: Sozialversicherung (Krankenkasse) über das SV-Meldeportal, Finanzamt (ELStAM-Verfahren), Berufsgenossenschaft und ggf. dem Gesundheitsamt, wobei Sie Daten wie Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer benötigen. Die Meldung erfolgt oft elektronisch mit Lohnabrechnungssoftware oder dem SV-Meldeportal, meist innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn. 

Was ist, wenn der Arbeitgeber mich nicht bei der Krankenkasse angemeldet hat?

Verstößt ein Arbeitgeber vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es kann ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro verhängt werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 2, Abs.

Was braucht der Arbeitgeber zum Anmelden?

2. Mitarbeiter erfassen: Diese Unterlagen benötigen Arbeitgeber

  • Ausgefüllter Personalfragebogen (Persönliche Angaben, Angaben zur Beschäftigung, Steuer etc.)
  • Personalausweis (Kopie oder Vorlage)
  • Rentenversicherungsnummer (Schreiben des Rentenversicherungsträgers)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.

Wer informiert die Krankenkasse über Arbeitgeberwechsel?

Das Wichtigste in Kürze. Bei einem Arbeitgeberwechsel bleibt die Mitgliedschaft in der Krankenkasse unverändert bestehen. Für die Meldung über die Änderung des Arbeitgebers sind die Personalabteilungen der Betriebe zuständig.

Was muss der Arbeitgeber der Krankenkasse melden?

Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Angestellten die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen und diese mit Hilfe eines Beitragsnachweises bei der Krankenkasse melden und überweisen.