Wie viel darf man steuerfrei als Rentner hinzuverdienen?

Gefragt von: Hans-Peter Walter
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Ab dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente, die Rentnern, die über der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 € pro Jahr) ermöglicht. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und soll den Fachkräftemangel bekämpfen, wobei weiterhin Sozialversicherungsbeiträge anfallen, aber die Lohnsteuer entfällt und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)

Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.

Wie viel darf ein Rentner pro Monat steuerfrei dazuverdienen?

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. 

Wie viel dürfen Rentner neben der Rente hinzuverdienen?

Rentner können in Deutschland unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Für Minijobs gelten die üblichen Grenzen (556 €/Monat 2025), aber auch hier kann man mehr verdienen, da es keine generelle Obergrenze gibt, nur die spezielle Minijob-Grenze. Ab 2026 plant die Regierung zudem eine Aktivrente mit einem steuerfreien Freibetrag von 2.000 €/Monat für Arbeit nach der Regelaltersgrenze. 

Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen im Monat 2026?

Ab 2026 dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten – das ist die neue Aktivrente. Darüber hinaus gilt der allgemeine jährliche Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro (2026), aber die Aktivrente bietet einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag für Arbeit nach der Rente, der nicht auf den Steuersatz des restlichen Einkommens durchschlägt. 

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Wie viel dürfen Rentner ab 2025 steuerfrei hinzuverdienen?

13.344 Euro im Jahr. In Ausnahmefällen darf die Minijob-Grenze in einem Zeitraum von zwölf Monaten an zwei Monaten überschritten werden (für 2025 demnach 14 x 556 Euro, insgesamt 7.784 Euro).

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Welche Einkünfte sind für Rentner steuerfrei?

Rentner können ab 2026 durch die neue "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten (ca. 24.000 € jährlich), was den Grundfreibetrag ergänzt und so bis zu rund 36.000 € steuerfrei machen kann. Wichtig: Diese Neuregelung gilt nur für versicherungspflichtige Beschäftigungen, nicht für Selbstständige oder Minijobs, und erfordert weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung, betont Steuertipps und tagesschau.de.
 

Wie wird Rente und Hinzuverdienst versteuert?

Der Hinzuverdienst zur Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber durch den Grundfreibetrag (ca. 12.096 € für 2025) geschützt, sodass oft erst bei höherem Gesamteinkommen (Rente + Job) Steuern anfallen; ab 2026 kommt die Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Regelaltersgrenze ermöglicht, während Minijobs bis 556 €/Monat weiterhin steuerarm bleiben, aber nur bis 2025 steuerfrei sind. Die genauen Regelungen hängen vom Renteneintrittsjahr, der Rentenart und dem Beschäftigungsstatus ab.
 

Wie viel darf man steuerfrei dazuverdienen?

Wie viel darf ich verdienen, ohne dass ich Einkommensteuer bezahlen muss? Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).

Wie hoch ist die Steuerfreigrenze für Rentner?

Genau wie Arbeitnehmer können auch steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Der steuerliche Grundfreibetrag dafür liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro.

Kann man als Rentner zwei Minijobs haben?

Ja, als Rentner können Sie durchaus zwei Minijobs haben, solange Ihr Gesamtverdienst aus allen Minijobs zusammen die monatliche Grenze nicht übersteigt (aktuell 538 € im Jahr 2024, aber 2026 sind es 603 €). Liegt Ihr Einkommen darüber, werden die Jobs versicherungspflichtig; haben Sie eine Altersvollrente, dürfen Sie sogar unbegrenzt hinzuverdienen, aber die Minijob-Grenze ist für den Status wichtig. 

Kann ich Vollzeit arbeiten und Rente beziehen?

Ja, Sie können nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Einschränkungen vollzeit arbeiten und gleichzeitig Ihre Rente beziehen; es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr, und Ihr Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge, was Ihre Rente erhöht, aber Sie müssen mit Steuern auf das Gesamteinkommen rechnen. Bei vorgezogenen Altersrenten (Frührente) gelten andere Regeln mit Hinzuverdienstgrenzen, die aber seit 2023 auch entfallen sind, sodass Sie auch dort unbegrenzt hinzuverdienen können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. 

Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner im Jahr 2025?

Der aktuelle regelmäßige Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich. Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen durch die Neuberechnung des Zuschlages ab Dezember 2025 über dem Freibetrag, wird sich das aber erst ab 1. Juli 2026 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.

Darf ich als Rentner einen Minijob haben?

Als Rentner können Sie einen Minijob ausüben und die Rente aufbessern, ohne dass die Rente gekürzt wird, da Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Wichtig ist dabei die allgemeine Minijob-Grenze von aktuell (Stand 2025/2026) 556 € pro Monat (bzw. 603 € ab 2026), die Sie nicht überschreiten dürfen, damit es ein Minijob bleibt. Beachten Sie die Sozialversicherungsbeiträge (Rentenkasse kann befreit werden) und die Steuerpflicht – eine Steuererklärung kann nötig sein. 

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen. 

Wie viel darf ein Rentner monatlich steuerfrei hinzuverdienen?

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. 

Bei welchem Einkommen müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Solange seine Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, muss er keine Steuererklärung abgeben. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 15.000 Euro würde ein alleinstehender Rentner jedoch den Grundfreibetrag überschreiten und wäre zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Wie viel darf ich 2025 als Rentner hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Als Rentner 2025 dazuverdienen ist flexibel möglich: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung; für Erwerbsminderungsrentner gelten 2025 neue Grenzen (ca. 19.661 € bei voller EM, 39.322 € bei teilweiser EM) und Minijobs haben eine Grenze von 556 € pro Monat, wobei ab 2026 603 € geplant sind. Neue Gesetzesentwürfe, wie die geplante Aktivrente, könnten 2025 sogar bis zu 2.000 € steuerfrei erlauben. 

Wie lange kann das Finanzamt Steuern für Rentner nachfordern?

Manchmal dauert es Jahre, bis der Rentner auf seine Steuerpflicht hingewiesen wird. Und das kann teuer werden. Das Finanzamt kann sieben Jahre rückwirkend Steuern und Steuererklärungen nachfordern.

Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.

Wie hoch sind die Steuern bei 1500 Euro Rente?

Wenn du 1.500 Euro Rente beziehst und 2025 in Rente gehst, sind 83,5 % deiner Bruttorente steuerpflichtig. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 12.096 Euro im Jahr beträgt die Steuerlast für Alleinstehende rund 36 bis 39 Euro pro Monat, inklusive Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.

Wie wird Hinzuverdienst bei Rentner besteuert?

Das können Rentner 2025 steuerfrei hinzuverdienen

Darüber hinaus besteht Sozialversicherungspflicht. Bis 556 € monatlich bzw. 6.672 € jährlich bleiben Minijobs steuerfrei oder steuerarm. Ab diesem Betrag wird das Einkommen sozialversicherungspflichtig.

Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?

Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen. 

Wie viel kann ich steuerfrei dazuverdienen?

Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).