Wird die Pension bei Witwenrente gekürzt?

Gefragt von: Herr Dr. Marek Stoll
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Ja, eine Pension kann bei Bezug einer Witwenrente gekürzt werden, aber meist wird die Pension auf die Witwenrente angerechnet, nicht umgekehrt, wobei Einkommen wie eigene Renten oder Pensionen den Freibetrag der Witwenrente übersteigen können, was zu einer Kürzung der Witwenrente führt, es sei denn, es handelt sich um eigene Beamtenpensionen, die anders behandelt werden oder ein Mindestanteil der Hinterbliebenenversorgung erhalten bleiben muss. Die genaue Regelung hängt vom Einzelfall ab: gesetzliche Rente vs. Beamtenpension, Kinder vs. keine Kinder und dem aktuellen Einkommen.

Wie wird die Beamtenpension auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, eine eigene Beamtenpension (Ruhegehalt) wird auf die Witwenrente (Witwengeld) angerechnet, aber es gibt eine Höchstgrenze, die meist bei ca. 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des Verstorbenen liegt, um zu verhindern, dass die Summe aus beiden Versorgungen diese Grenze überschreitet; zuerst wird das eigene Ruhegehalt gezahlt, dann die Witwenversorgung gekürzt, bis die Summe die Grenze nicht übersteigt, wobei mindestens ein Teil der Witwenversorgung erhalten bleibt. Es gibt spezielle Regeln für das Zusammentreffen von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rente. 

Wie wird die Witwenpension eines Beamten gekürzt?

Hat ein hinterbliebener Beamte noch ein Erwerbseinkommen, eine eigene Witwenrente oder ein Ruhegehalt, wird das Versorgungsgeld gekürzt. Allerdings haben Beamten-Witwen einen Pluspunkt: Denn nach der Anrechnung des Verdienstes, müssen mindestens 20 % der Pension des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.

Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
 

Wie lange wird die Witwenrente bei Beamten gezahlt?

Die Beamtenwitwenrente (Witwengeld) wird in der Regel lebenslang gezahlt, solange keine Wiederheirat stattfindet, denn sie ist eine Absicherung für den Lebensunterhalt. Der Anspruch endet bei Wiederheirat, woraufhin eine einmalige, steuerfreie Witwenabfindung gezahlt wird (das 24-fache der letzten Bezüge). Nach einer Scheidung oder dem Tod des neuen Partners kann die Witwenpension unter Umständen wieder aufleben, wobei Anrechnungen auf andere Ansprüche erfolgen können. 

Widow's pension decreases - Important change from December 2025

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Wann verliere ich die Witwenpension?

Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die*der verstorbene Ehepartnerin*Ehepartner bis zum Tod bereits Anspruch auf eine Pension gehabt hat. erworben haben. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (= Rahmenzeit) vorliegen.

Wird die eigene Pension auf die Witwenpension angerechnet?

Ebenso werden eigene Altersrenten, die eine Witwe oder ein Witwer einer verstorbenen Ruhegehaltsempfängerin bzw. eines verstorbenen Ruhegehaltsempfängers erhält, nicht auf die Witwen- bzw. Witwerversorgung angerechnet.

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.

Wann kommt die Kürzung Witwenrente?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen (z.B. aus Arbeit, Vermietung) nach dem sogenannten Sterbevierteljahr einen bestimmten Freibetrag übersteigt – aktuell (Juli 2025 bis Juni 2026) sind das 1.076,86 € pro Monat, plus 228,42 € pro Kind. Vom Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, werden in der Regel 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. 

Welche Beihilfe erhält eine Witwe mit Witwenpension?

Witwenpension (Hinterbliebenenversorgung für Beamte) und Beihilfe sind zwei separate Leistungen: Die Pension ist der monatliche Betrag (meist 55 % des Ruhegehalts), während die Beihilfe ein Zuschuss zu Krankheitskosten ist, der auch für Witwen gilt, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen (z.B. ca. 20.878 €/Jahr) nicht überschreiten, wobei der eigene Krankenversicherungsanspruch Vorrang hat. Sie müssen sich bei der Pensionsstelle und der Krankenkasse melden, da die Pension beitragspflichtig ist und die Beihilfe die Krankenversicherung ergänzt, was zu einer nahtlosen Absicherung führt, aber auch zu entsprechenden Abzügen, so Verivox und LBV. 

Was bekommt eine Ehefrau, wenn der Beamter stirbt?

Witwen-/Witwergeld

erhalten Sie gemäß § 23 Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (HmbBeamtVG) Witwen- beziehungsweise Witwergeld in Höhe von 55 Prozent des Ruhegehalts der verstorbenen Person.

Wie hoch ist die Witwenrente für Pensionäre?

Die Höhe des Witwen-/Witwergelds beträgt 55 Prozent (früher noch 60 Prozent) des Ruhegehalts, das die/der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn sie/er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.

Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle. Beamte, die die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sich Ihre Beitragsanteile erstatten lassen.

Wie hoch ist die Witwenpension bei eigener Pension?

Die Witwenrente (oder Pension) wird durch Ihre eigene Rente gekürzt, indem Ihr Einkommen (abzüglich Freibeträgen und pauschaler Kürzung) angerechnet wird, aber es gibt immer einen Mindestanspruch – bei Beamten sind es 20 %, bei Angestellten oft 25 % der Kleinen Witwenrente (24 Monate) oder 25 % der großen, wenn die 24 Monate um sind, wobei der volle Satz 55 % des verstorbenen Einkommens (oder 60 % bei Altfällen) beträgt. Ihre eigene Rente wird dabei immer unverändert weitergezahlt, nur die Hinterbliebenenrente wird verrechnet, was oft zu einer Kürzung führt, aber nie ganz entfällt. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Wird die Beamtenpension auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, eine Beamtenpension (Ruhegehalt) wird auf eine gesetzliche Witwenrente (von der Deutschen Rentenversicherung) angerechnet, und zwar nach bestimmten Freibeträgen und Kürzungssätzen: Ihr Brutto-Pensionsbetrag wird pauschal um 25 % gekürzt (Netto-Pension), davon wird ein Freibetrag abgezogen, und der übersteigende Betrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Diese Anrechnung erfolgt, um zu verhindern, dass Sie durch die Hinterbliebenenrente ein zu hohes Gesamteinkommen erzielen. 

Wie hoch darf die Altersrente sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Der Anspruch der Frau beträgt 60 Prozent der Pension ihres verstorbenen Mannes.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. 

Kann man gleichzeitig Rente und Pension bekommen?

Ja, man kann Rente und Pension bekommen, wenn man in verschiedenen Systemen gearbeitet hat (z.B. als Angestellter und später als Beamter), aber die Pension wird gekürzt, wenn die Summe aus Pension und Rente eine gesetzliche Höchstgrenze (meist 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) übersteigt, wobei Rententeile aus freiwilligen Beiträgen unberücksichtigt bleiben können. Man muss beide Leistungen beantragen und die Anrechnung erfolgt nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
 

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenpension angerechnet?

Dies sind z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld. Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung zählen nicht zum anzurechnenden Einkommen.

Wer bekommt 60% Witwenpension?

Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht“ und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die Ihr Ehepartner/ ...

Wie hoch ist die Witwenpension bei einem Altersunterschied von mehr als 25 Jahren?

(Verstorbener Ehepartner war bei Ehe schließung Pensionist) Unbefristete Hinterbliebenen pension nach mindestens • 3jähriger Ehedauer bei Altersunterschied bis zu 20 Jahren; • 5jähriger Ehedauer bei Altersunterschied von über 20 bis 25 Jahren; • 10jähriger Ehedauer bei Altersunterschied von über 25 Jahren.

Wann wird die Witwenpension gestrichen?

In den folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension lediglich für die Dauer von 30 Kalendermonaten nach dem Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners – der Anspruch erlischt danach ohne weiteres Verfahren: Die Witwe/der Witwer war beim Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners noch nicht 35 Jahre alt.