Wird mein Minijob versteuert, wenn ich Vollzeit arbeite?
Gefragt von: Frau Prof. Dr. Auguste Wiedemann B.A.sternezahl: 4.2/5 (61 sternebewertungen)
Wenn du regelmäßig bis zu 556 Euro pro Monat verdienst und der Job als Minijob angemeldet ist, zahlt dein Arbeitgeber pauschal die Abgaben. Für dich bleibt der Lohn in der Regel steuerfrei.
Wird ein Minijob versteuert, wenn man Vollzeit arbeitet?
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer nebenberuflich etwas hinzuverdienen, müssen Sie dies grundsätzlich nicht beim Finanzamt anmelden und eventuell auch keine Steuern zahlen. Nämlich dann, wenn Ihre Nebentätigkeit ein sogenannter Minijob ist. Ihr Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden!
Wie wird ein Minijob neben einem Vollzeitjob besteuert?
Übersteigen bei mehreren Arbeitsverhältnissen die Verdienste in der Summe die 556-Euro-Grenze nicht, bleibt es bei der 2-%-Pauschsteuer. Bestehen neben einer Haupttätigkeit mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, kann die Lohnsteuer für den ersten Minijob pauschal mit 2 % versteuert werden.
Kann man bei einem Arbeitgeber Vollzeit und Minijob arbeiten?
Nein, es ist nicht möglich, gleichzeitig einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob und einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber auszuüben, da dies sozialversicherungsrechtlich als eine einzige, zusammenhängende Beschäftigung gewertet wird und der Minijob-Status entfällt, sobald die Verdienstgrenzen überschritten werden. Der gesamte Verdienst wird dann voll sozialversicherungspflichtig behandelt, was den Zweck des Minijobs zunichtemacht.
Wie wird ein Minijob neben einem Hauptjob versteuert?
Nur ein Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei
Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei. Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich.
Muss ich meinen Minijob versteuern? (Minijob Steuererklärung)
Kann man Vollzeit arbeiten und einen Minijob haben?
Ja, man darf neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben, aber es gibt wichtige Regeln: Es ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze (ca. 556 €/Monat in 2025) erlaubt, der steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt ist, während weitere Minijobs wie normale Teilzeitjobs gelten. Wichtig sind auch Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche gesamt) und die Zustimmung des Hauptarbeitgebers, besonders bei Konkurrenztätigkeiten.
Welche Steuerklasse bei Minijob und Vollzeitjob?
Hat man zwei Jobs, hat man auch zwei Steuerklassen. Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihrem ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 556 Euro im Monat verdienen.
Ist ein 450-Euro-Job steuerfrei trotz Vollzeitjob?
Ja, ein Minijob (bis 556 €/Monat in 2025) ist neben einem Vollzeitjob grundsätzlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei für dich, da du im Hauptberuf bereits Beiträge zahlst, aber nur einen Minijob kannst du steuerfrei haben; weitere Minijobs werden mit dem Hauptjob addiert und versteuert, was zu hohen Abzügen führen kann, die sich aber oft durch eine Steuererklärung ausgleichen lassen.
Was darf ich dazuverdienen, wenn ich Vollzeit arbeite?
Wenn Sie vollzeit arbeiten, dürfen Sie dazuverdienen, oft über einen steuerfreien Minijob (bis 556 €/Monat 2025) oder einen Midijob (über 556 € bis ca. 2.000 €), wobei die Steuern auf den Nebenverdienst anfallen können, es sei denn, beide Jobs zusammen bleiben unter bestimmten Grenzen; wichtig sind die Zustimmung des Hauptarbeitgebers und die Beachtung der Arbeitszeit, damit der Hauptjob nicht leidet.
Was passiert, wenn ich in meinem Nebenjob mehr verdiene als in meinem Hauptjob?
Manche Menschen verdienen im Nebenberuf sogar mehr als im Hauptberuf. Ansonsten gilt: Berufstätige, die bis zu 520 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, brauchen keine Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zu zahlen. Fällt der Nebenverdienst höher aus, müssen die Einkünfte versteuert werden.
Wie viel darf man steuerfrei nebenverdienen?
Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).
Wird ein 520 € Job dem Finanzamt gemeldet?
Ein Minijob muss in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Wann ist ein Minijob steuerfrei?
Du arbeitest in einem Minijob, wenn Du 2025 nicht mehr als 556 Euro und 2026 nicht mehr als 603 Euro im Monat verdienst. Dann musst Du nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen. Steuern werden Dir in der Regel auch nicht vom Lohn abgezogen.
Wird der Minijob dem Finanzamt gemeldet?
Du darfst in deinem Minijob entweder 603 € pro Monat verdienen oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Seit dem 1. Januar 2026 ist die 556 € Grenze für das Arbeitsentgelt auf 603 € angestiegen. Die meisten Minijobs werden pauschal mit 2 % versteuert und müssen daher in der Steuererklärung nicht mehr erfasst werden.
Wie viele Stunden Minijob neben Vollzeitjob?
Neben einem Hauptjob dürfen Sie im Minijob in der Regel maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten (Haupt- + Nebenjob zusammen), da die Arbeitszeitgesetze (8 Std./Tag, 48 Std./Woche) gelten, auch bei Nebentätigkeiten. Bei Einhaltung des Mindestlohns (aktuell ca. 12,82 €/Std. in 2025) sind das rund 43 Stunden pro Monat im Minijob, aber es müssen Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen den Jobs beachtet werden.
Wer zahlt die Pauschalsteuer von 2 % bei einem Minijob?
Berechnung: Der Arbeitgeber führt pauschal 2 % des Bruttoarbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale ab. Der Minijobber zahlt keine weiteren Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge (mit Ausnahme der Krankenversicherung, wenn diese nicht vom Arbeitgeber übernommen wird).
Wie viel darf man dazuverdienen, wenn man Vollzeit arbeitet?
Es gibt Grenzen für Nebenjobs: Du darfst in Haupt- und Nebenjob zusammen nicht mehr als 48 Stunden in der Woche oder zehn Stunden am Tag arbeiten. Minijobs bis 556 Euro im Monat oder Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer bis zu 3.000 Euro im Jahr lohnen sich besonders.
Kann man Vollzeit arbeiten und Minijob haben?
Ja, man darf neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben, aber es gibt wichtige Regeln: Es ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze (ca. 556 €/Monat in 2025) erlaubt, der steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt ist, während weitere Minijobs wie normale Teilzeitjobs gelten. Wichtig sind auch Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche gesamt) und die Zustimmung des Hauptarbeitgebers, besonders bei Konkurrenztätigkeiten.
Wird bei Minijob Lohnsteuer abgezogen?
Ist ein Minijob steuerpflichtig? Ob 556-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung, prinzipiell ist ein Minijob steuerpflichtig. Deine Einnahmen können entweder pauschal besteuert werden oder individuell nach deinen Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Art der Besteuerung bestimmt dein Arbeitgeber.
Wird ein Minijob neben dem Hauptjob versteuert?
Unter einem Nebenjob versteht man im Allgemeinen eine Tätigkeit, die zusätzlich neben dem Hauptberuf ausgeübt wird und nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle einnimmt. Steuerlich ist es egal, ob der Nebenjob mit dem Hauptberuf zu tun hat oder nicht.
Welche Steuerklasse bei Vollzeit und Minijob?
Mit Steuerklasse 6 wird grundsätzlich das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers besteuert.
Muss man in Deutschland auf Minijobs Steuern zahlen?
Einkünfte aus kurzfristiger Beschäftigung sind steuerpflichtig . Sie zahlen Steuern auf Ihr gesamtes Einkommen. Die Besteuerung erfolgt entweder pauschal oder individuell.
Wie viel wird bei Lohnsteuerklasse 6 abgezogen?
Steuersatz in Lohnsteuerklasse 6
Der Steuersatz in dieser Klasse hängt von deinem Einkommen ab und wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet. In der Regel liegt die Steuerlast hier zwischen 50 und 60 Prozent des Bruttolohns. Einen pauschalen Wert gibt es hier nicht.
Was muss man bei einem Minijob neben der Hauptbeschäftigung beachten?
Neben einem Hauptjob darf man nur genau einen Minijob mit Verdienstgrenze (aktuell 556 €/Monat) ausüben, sonst wird dieser sozialversicherungspflichtig; wichtig sind die Zustimmung des Hauptarbeitgebers (oft vertraglich geregelt), die Begrenzung der Arbeitszeit (Genesungsschutz!), die Steuerklasse VI für den Minijob (falls über 520 €) und die Meldepflichten bei der Minijob-Zentrale.
Warum Minijob mit Steuerklasse 6?
Da Gehälter in der Steuerklasse 6 vollständig steuerpflichtig sind und die Abgaben demnach am höchsten sind, fällt der Nettolohn wesentlich geringer aus als in allen anderen Steuerklassen. Daher sollten Arbeitnehmer unbedingt die Beschäftigung mit dem geringsten Entgelt in die Steuerklasse 6 einstufen lassen.