Wo muss ich als Rentner eine Kur beantragen?
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Die Reha übernimmt für die meisten Berufstätigen die Rentenversicherung und für Rentnerinnen und Rentner in den meisten Fällen die Krankenkasse. Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt stellen Sie den Antrag für eine stationäre Reha oder Kur.
Welche Kuren gibt es für Rentner?
Neben dem Anspruch auf eine ambulante Reha haben Rentnerinnen und Rentner auch die Möglichkeit, eine stationäre Rehabilitation wahrzunehmen. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es besteht eine medizinische Notwendigkeit. Es besteht Aussicht auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands.
Wer ist zuständig für Reha bei Rentnern?
Während der Anspruch auf Reha als Rentner gleichbleibt, ändert sich mit dem Eintritt in die Rente der Kostenträger. Gesetzlich versicherte Erwerbstätige beantragen ihre medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Wann bekommen Rentner eine Kur?
Rentner haben Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation oder auf eine Kur, wenn der behandelnde Arzt sie als notwendig erachtet. Insbesondere bei vielschichtigen Krankheitsbildern ist häufig eine stationäre Rehabilitation der sinnvollste Weg für einen langfristigen Therapieerfolg.
Wo stellt man einen Kurantrag bei der Renten oder Krankenversicherung?
So stellen Sie einen Antrag auf Reha
Den Antrag müssen Sie als Patient selbst stellen. Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin unterstützt Sie dabei. Antragsformulare gibt es zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern.
Reha Antrag Krankenkasse: ACHTUNG! Das MÜSSEN Sie wissen!
Kann der Hausarzt eine Kur beantragen?
Die Antragstellung
Wenn Sie eine Reha beantragen möchten, steht ein Arztbesuch dabei an erster Stelle. Der Hausarzt begründet die medizinische Erfordernis der Maßnahme für den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung und definiert dabei Ihre Beschwerden und Symptome ausführlich.
Wer entscheidet wo man zur Kur geht?
Krankenkasse entscheidet über Ort der Kur.
Was muss ich tun um eine Kur zu bekommen?
Die Beantragung einer Kur besprechen gesetzlich Versicherte zunächst mit ihrem Arzt. Er muss klären, ob eine Kur aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das Formular für die Beantragung einer Kur erhält man beim Arzt. Bei Vorsorgekuren werden in der Regel Formulare der Krankenkasse verwendet.
Wie viel kostet eine Kur pro Tag?
Die Kosten für eine Reha beinhalten Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung und alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Je nach medizinischen Erfordernissen oder den Pauschalpaketen für Selbstzahler variieren die Kosten pro Tag zwischen 100 und 500 Euro – dies ist aber nur ein Richtwert.
Können Rentner auch eine Kur bekommen?
Auch als Rentnerin oder Rentner haben Sie Anspruch auf eine Reha oder Kur. Vom Antrag über Besonderheiten bis hin zum Widerspruch bei Antragsablehnung – wir haben hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur?
Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.
Kann ich mir einen Termin für Reha selbst aussuchen?
Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt mit der Antragstellung für eine medizinische Rehabilitation auch einen ergänzenden Antrag für Ihre Wunschklinik einreichen.
Wann hat man Anspruch auf eine Kur?
Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.
Kann ich als Rentner eine Badekur beantragen?
Entgegen der häufig vorherrschenden Meinung haben aber nicht nur Arbeiter und Angestellte Anspruch auf offene Badekuren. Auch Rentner haben darauf einen Anspruch. Der Kostenträger für Kurleistungen bei Rentnern/Beziehern von Rentenleistungen ist die gesetzliche Krankenversicherung.
Welche Formulare brauche ich um eine Kur zu beantragen?
- einem Selbstauskunftsbogen.
- AUD-Beleg, in dem von der Krankenkasse die Vorerkrankungen aufgelistet werden.
- Befundbericht vom Fach- bzw. Hausarzt.
- Optional: Formular zum Wunsch- und Wahlrecht: Dies reichen Sie mit ein, wenn Sie eine Wunschklinik angeben möchten.
Für welche Krankheiten gibt es eine Kur?
- Alkoholsucht. Alkoholsucht ist eine seelische Erkrankung, ...
- Angststörungen. Angststörungen zählen mit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die eine Reha erforderlich machen. ...
- Asthma. ...
- Bandscheibenvorfall. ...
- Brustkrebs. ...
- COPD. ...
- Depression. ...
- Herzinfarkt.
Kann man einfach so eine Kur beantragen?
Eine Kur wird schriftlich bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt bzw. abgelehnt. Anträge für Rehabilitationskuren (kurz Reha) werden vom Arzt ausgestellt. Vorsorgekuren werden direkt bei der Krankenkasse beantragt; eine Konsultation mit dem Arzt vorab ist absolut empfehlenswert.
Was zahlt die Krankenkasse bei einer Kur?
Stationäre Vorsorgekur: Erwachsene zahlen maximal 10 Euro dazu. Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, kann Ihre Krankenkasse eine stationäre Vorsorgekur genehmigen. Diese umfasst die stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kureinrichtung und dauert in der Regel drei Wochen.
Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Kur?
Grundsätzlich können Sie Leistungen zur medizinischen Reha alle vier Jahre in Anspruch nehmen. Ausnahmen sind möglich, wenn eine vorzeitige Reha aus dringenden medizinischen Gründen im Einzelfall notwendig ist.
Kann man privat eine Kur machen?
Wenn Patienten eine Reha privat bezahlen, hängen die Kosten von der Art der medizinisch-therapeutischen Behandlungen sowie etwaiger Zusatzangebote und Wahlleistungen ab. In die Berechnung fließen außerdem die Unterbringung und Verpflegung im gewünschten Rehabilitationszentrum ein.
Wie oft zahlt Krankenkasse Kur?
Wenn Sie bereits eine Reha gemacht haben, stellt sich die Frage, wann und wie oft Sie erneut Anspruch auf eine Rehabilitation haben. In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden.
Habe ich Recht auf eine Kur?
Wer hat Anspruch auf eine Kur? Ganz grundsätzlich alle, die gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert sind und eine Kur brauchen. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest.
Kann ich mir den Ort der Kur aussuchen?
Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” zu entsprechen ist. Das heißt, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Niemand muss sich an einer vorgegebenen Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren.
Kann man eine Kur über die Krankenkasse beantragen?
Reha-Antragsstellung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Ein Antrag auf medizinische Rehabilitation kann bei jedem Sozialleistungsträger, so auch bei der gesetzlichen Krankenkasse, gestellt werden.