Kann die Krankenkasse sehen, wie viel ich verdiene?

Gefragt von: Auguste Janssen
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Ja, die Krankenkasse sieht, wie viel Sie verdienen, denn sie muss Ihre Beiträge korrekt berechnen, aber sie erfährt die Daten nicht automatisch vom Finanzamt, sondern fordert sie von Ihnen ein, insbesondere wenn Sie freiwillig versichert sind oder andere Einkünfte neben dem Gehalt/Rente haben. Sie müssen Ihre Einkommen selbst nachweisen, z.B. mit dem Einkommensteuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen, damit die Kasse die Beiträge anpassen kann; bei Schätzung wegen fehlender Angaben kann es zu Nachteilen kommen.

Wie überprüft die Krankenkasse mein Einkommen?

Krankenkassen überprüfen das Einkommen durch Anforderung von Nachweisen wie Steuerbescheide, Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge, besonders bei Selbstständigen und in der Familienversicherung, oft mittels jährlicher Fragebögen. Bei Angestellten übermittelt der Arbeitgeber meist automatisch die Daten. Die Kasse fordert diese Belege an, um Beiträge korrekt zu berechnen oder Zuzahlungsbefreiungen zu prüfen und gleicht sie mit den gemeldeten Daten ab, wobei sie bei Bedarf auch Informationen vom Finanzamt einfordern darf. 

Kann die Krankenkasse mein Gehalt sehen?

Je nachdem, ob du pflichtversichert oder freiwillig versichert bist, will die gesetzliche Krankenkasse eine ganze Menge mehr von dir wissen. Gerade freiwillig Versicherte müssen praktisch jedes Einkommen offenlegen, das irgendwie auf dem Konto landet.

Kann man sehen, was die Krankenkasse alles bezahlt hat?

Kann ich eine Übersicht über die Leistungen erhalten, die ich in Anspruch genommen habe? Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.

Wie erfährt die Krankenkasse von Kapitaleinkünften?

Die Krankenkasse erfährt von Ihren Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne) in erster Linie durch Ihren Einkommensteuerbescheid, den Sie auf Nachfrage einreichen müssen, da es keine automatische Datenübermittlung von Banken gibt. Bei freiwillig Versicherten werden diese Erträge zur Berechnung des Beitrags herangezogen und sind meldepflichtig, was oft durch jährliche Einkommensfragebögen ausgelöst wird, die Sie mit dem Steuerbescheid beantworten. 

Welche Fehler solltest Du beim Wechsel der Krankenkasse meiden?

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Welche Einnahmen müssen der Krankenkasse gemeldet werden?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2025: 73.800 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich) liegt.

Was erfährt die Krankenkasse?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Was darf die Krankenkasse abfragen?

Krankenkassen dürfen nach Ihrem Namen, Adresse, Bankverbindung und dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen, wenn Sie Krankengeld beziehen, um diesen zu prüfen; sie dürfen aber nicht nach Einzelheiten der Krankheit, der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes, Rentenplänen oder privaten Problemen fragen. Sie sind verpflichtet, auf zwei Fragen zu antworten: Ob eine Wiederaufnahme der Arbeit absehbar ist und ob konkrete Behandlungen einer Wiederaufnahme entgegenstehen. Bei Zweifeln können sie den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, aber nur mit den bereits vorhandenen Daten. 

Was kann man auf der Krankenkassenkarte alles sehen?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sieht man Ihre Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Versichertennummer sowie den Beginn des Versicherungsschutzes und Ihren Versichertenstatus (z.B. Mitglied, Familienversicherter). Medizinische Daten wie Diagnosen oder Befunde sind nicht direkt auf der Karte gespeichert, sondern in der elektronischen Patientenakte (ePA), auf die Ärzte nur mit Ihrer Zustimmung zugreifen können.
 

Können Krankenkassen Diagnosen einsehen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Kann die Krankenkasse beim Finanzamt nachfragen?

Für die Berechnung der Beitragshöhe braucht die gesetzliche Krankenkasse Informationen über die Einkünfte des Vertragspartners. Bei freiwillig Versicherten kann sie diese Auskünfte beim Finanzamt einfordern.

Was darf die Krankenkasse nicht fragen?

Wonach die Krankenkasse nicht fragen darf! Kein Fragerecht

  • Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit.
  • Frage nach dem Geschlecht,
  • Frage nach der Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • Frage, wann der Rentenantrag gestellt wird,
  • Frage nach Problemen am Arbeitsplatz,
  • Frage nach Urlaubsplänen,

Kann die Krankenkasse nachträglich etwas verlangen?

Ja, eine Krankenkasse kann grundsätzlich rückwirkend Beiträge fordern, wenn Sie nicht (oder nicht korrekt) versichert waren, wobei die Verjährungsfrist meist vier Jahre beträgt (beginnend mit dem Folgejahr), aber bei vorsätzlicher Nichtzahlung oder wenn ein Bescheid erlassen wurde, auf 30 Jahre verlängert werden kann, wobei es spezielle Regeln und Übergangsfristen für Selbstständige gibt. 

Wieso braucht die Krankenkasse einen Gehaltsnachweis?

Regelmäßig werden die Versicherten keine andere zuverlässige Möglichkeit haben, als ihre Einkommensverhältnisse mit ihren Einkommensteuerbescheiden glaubhaft darzulegen; folglich darf die Krankenkasse die Vorlage der Einkommensteuerbescheide verlangen.

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
 

Wann übermittelt die Krankenkasse Daten an das Finanzamt?

Bis zum 20. November eines Jahres müssen die privaten Krankenversicherungsunternehmen die Beiträge aller Vollversicherten für das folgende Jahr digital an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Was wird beim Einlesen der Karte überprüft?

Informationen über den Versicherungsstatus — das heißt, ob und bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist - oder eine eventuelle Rezeptgebührenbefreiung werden durch die Anspruchsprüfung beim Einlesen der e‑card überprüft. Diese Daten sind nicht auf der Karte selbst, sondern im e-card System gespeichert.

Was kann man auf der Krankenkassenkarte auslesen?

Auf der eGK sind die administrativen Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert.

Kann mein Arzt sehen, dass ich bereits bei einem anderen Arzt war?

Nein, Ihr Arzt kann nicht automatisch sehen, dass Sie bei einem anderen Arzt waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt, aber es gibt Ausnahmen und digitale Wege, die Informationen weitergeben können, insbesondere bei elektronischen Patientenakten (ePA) oder wenn Sie explizit die Weitergabe erlauben, was für eine bessere Behandlung oft nötig ist. Ihr Arzt erfährt davon meist nur, wenn Sie es erzählen oder wenn Daten über die ePA ausgetauscht werden, wofür Sie aber in der Regel zustimmen müssen, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Pflicht.
 

Wie bekomme ich 500 € von der Krankenkasse?

Was musst du tun, um den 500 Euro BU Zuschuss zu erhalten? Das ist relativ simpel. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und die für dein Alter gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, weshalb dir keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Auf welche Daten hat die Krankenkasse Zugriff?

Lediglich die E-Rezept-Daten für die Medikationsliste und die sogenannten Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden automatisch eingetragen. Während der Behandlung muss die Ärztin bzw. der Arzt z. B. darüber informieren, dass ein Dokument eingestellt werden soll. Die Patientinnen und Patienten können dem widersprechen.

Bin ich verpflichtet, die Krankenkasse zurückzurufen?

Nein, Sie müssen die Krankenkasse grundsätzlich nicht sofort zurückrufen, insbesondere wenn Sie krankgeschrieben sind und Krankengeld beziehen; Sie haben eine Mitwirkungspflicht, die Sie aber meist schriftlich erfüllen können, und sollten mündliche Auskünfte am Telefon vorsichtig geben, um sich nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern stattdessen um einen Fragebogen bitten. Wenn Sie zugestimmt haben, können Sie eine Einwilligung zum telefonischen Kontakt jederzeit widerrufen. 

Was darf die Krankenkasse alles fragen?

Krankenkassen dürfen nach Ihrem Namen, Adresse, Bankverbindung und dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen, wenn Sie Krankengeld beziehen, um diesen zu prüfen; sie dürfen aber nicht nach Einzelheiten der Krankheit, der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes, Rentenplänen oder privaten Problemen fragen. Sie sind verpflichtet, auf zwei Fragen zu antworten: Ob eine Wiederaufnahme der Arbeit absehbar ist und ob konkrete Behandlungen einer Wiederaufnahme entgegenstehen. Bei Zweifeln können sie den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, aber nur mit den bereits vorhandenen Daten. 

Was sieht man alles auf der Krankenkassenkarte?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sieht man Ihre Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Versichertennummer sowie den Beginn des Versicherungsschutzes und Ihren Versichertenstatus (z.B. Mitglied, Familienversicherter). Medizinische Daten wie Diagnosen oder Befunde sind nicht direkt auf der Karte gespeichert, sondern in der elektronischen Patientenakte (ePA), auf die Ärzte nur mit Ihrer Zustimmung zugreifen können.
 

Welche Informationen hat meine Krankenkasse?

Sie haben zwei Möglichkeiten, an die bei Ihrer Krankenkasse gespeicherten Daten zu kommen: Entweder Sie nutzen den Zugang zu Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) oder Sie verlangen Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beide Auskünfte sind kostenlos.