Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber zu wenig Lohn zahlt?

Gefragt von: Irmtraut Nickel
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Wenn Ihr Arbeitgeber zu wenig Lohn zahlt, sollten Sie zunächst schriftlich eine Frist zur Nachzahlung setzen, Beweise (Arbeitsvertrag, Abrechnungen) sammeln und bei Nichtzahlung eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen – notfalls mit einer einstweiligen Verfügung bei akuter Notlage, wobei Gewerkschaften, Anwälte oder die Rechtsantragsstelle der Arbeitsgerichte helfen können. Sie können auch Zinsen verlangen und bei Insolvenz Insolvenzgeld beantragen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber zu wenig zahlt?

Gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. Entstehen Ihnen durch die verspätete Zahlung finanzielle Nachteile, wie z. B. Überziehungszinsen, können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber zu wenig Gehalt zahlt?

Wenn Sie unterbezahlt sind, sollten Sie zuerst Ihren Marktwert ermitteln und eine Leistungsmappe erstellen, dann ein formelles Gehaltsgespräch suchen mit klaren Zielen und Argumenten (Leistungen, Marktvergleich) und ggf. Weiterbildungen in Erwägung ziehen; scheitern diese internen Schritte, ist ein Jobwechsel die effektivste Lösung. 

Wie lange kann ich zu wenig gezahlten Lohn einfordern?

Wenn Sie zu wenig Gehalt bekommen haben, müssen Sie Ihren Anspruch schnell geltend machen, da oft kurze Ausschlussfristen (meist 3-6 Monate im Arbeitsvertrag) gelten, die kürzer sind als die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Fordern Sie den Betrag schriftlich mit einer kurzen Frist (z.B. 7 Tage) vom Arbeitgeber nach. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag genau, da diese Fristen Vorrang haben. 

Wer muss die Anwaltskosten bei einer Lohnklage bezahlen?

Wer die Lohnklage verliert, muss die Gerichtskosten übernehmen. Die Anwaltskosten der Gegenseite müssen nicht übernommen werden, unabhängig vom Ergebnis der Klage. Wer die Lohnklage gewinnt, trägt keine Gerichtskosten, muss aber die eigenen Anwaltskosten zahlen.

Arbeitsrecht | Was man tun kann, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? | Tu DAS! Anwalt Mc Kay erklärt

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Wie viel kostet eine Lohnklage?

Die Kosten einer Lohnklage hängen vom Streitwert (eingeklagter Lohn) ab, wobei zunächst keine Gerichtskosten anfallen, da vor dem Arbeitsgericht im ersten Rechtszug die Kosten für den Anwalt nicht erstattet werden müssen. Hauptkosten sind die Anwaltskosten, die bei Einigung oft durch eine Abfindung (die den Lohnrückstand deckt) kompensiert werden; ohne Anwalt entfallen diese, aber bei Verlust trägt man die Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert richten. 

Ist eine Lohnklage kostenlos?

Da vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht, können Arbeitnehmer grundsätzlich eine Lohnklage selbst einreichen. Dies hat natürlich den Vorteil, dass keine Anwaltskosten anfallen. Gerichtsgebühren entstehen zunächst einmal nicht, da das Arbeitsgericht für die Zustellung der Klage keine Gebühren verlangt.

Wohin wenden, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, wenden Sie sich zuerst schriftlich an ihn mit einer Zahlungsaufforderung und Fristsetzung; bei Nichtzahlung klagen Sie beim Arbeitsgericht eine Lohnklage ein, ggf. mit Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft. In finanziellen Notlagen können Sie zudem Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, um sich abzusichern.
 

Wie lange rückwirkend kann eine Lohnabrechnung korrigiert werden?

Fehlerhafte Lohnabrechnungen können oft bis zu drei Jahre rückwirkend korrigiert werden (gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB), wobei die Frist am Ende des Jahres beginnt, in dem der Fehler entdeckt wurde. Wichtig: Arbeits- und Tarifverträge können kürzere Ausschlussfristen (z.B. 1-3 Monate) vorsehen, die oft auch für Arbeitnehmer gelten. Für Sozialversicherungsbeiträge gelten oft kürzere Fristen (3 Monate), nach denen der Arbeitnehmer nicht zusätzlich belastet werden darf, wenn der Fehler nicht sofort korrigiert wird. 

Wann liegt ein Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug?

Verzug liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber bis spätestens 30./31. des Folgemonats kein Geld überwiesen hat. Im Einzelfall kann aber auch schon Verzug vorliegen, wenn das Gehalt am 15. des Folgemonats nicht eingegangen ist.

Kann der Arbeitgeber einfach weniger Lohn zahlen?

Eine Gehaltskürzung ist grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung oder durch eine wirksame Änderungskündigung erlaubt, da der Arbeitsvertrag Verträge bindet (pacta sunt servanda). Einseitige Kürzungen ohne triftigen Grund oder Zustimmung sind meist unwirksam; Ausnahmen können bei nachweislicher Schlechtleistung, Minusstunden (durch Verschulden des Arbeitnehmers), wirtschaftlichen Notlagen des Betriebs (oft mit Kurzarbeit) oder einer einvernehmlichen Herabgruppierung bestehen, wobei Mindestlohn, Tarifverträge und Existenzminimum immer eingehalten werden müssen. Handeln Sie bei ungeplanten Kürzungen sofort, um Ihre Rechte zu wahren.
 

Bin ich mit 2000 € netto arm?

Wie sich Armut berechnet

Dabei wird die Armutsrisikogrenze und die Armutsgrenze unterschieden. Wer 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat, ist von Armut bedroht. Bei 50 Prozent ist man offiziell arm. Ein Single-Haushalt, der weniger als 892 Euro pro Monat zur Verfügung hat, gilt als arm.

Bei welchem Gehalt gilt man als Geringverdiener?

Ein Geringverdiener-Gehalt in Deutschland ist nicht exakt definiert, bewegt sich aber oft unterhalb der Niedriglohnschwelle (ca. 13,79 €/Std. in 2024) oder den Verdienstgrenzen für Minijobs (bis 556 €/Monat, steigend auf 603 €/Monat in 2026) und liegt bei Einkommen um oder unter 1.800 € brutto/Monat, wobei auch Auszubildende oder Friseure oft dazu zählen. Es hängt stark vom Stundenlohn, der Wochenstundenzahl und dem Durchschnittseinkommen ab, aber unter 2.000 € brutto monatlich gilt man typischerweise als Geringverdiener, während die Armutsgefährdungsschwelle bei ca. 1.390 € netto für Singles liegt. 

Wer haftet bei Fehlern in der Lohnabrechnung?

Bei Fehlern in der Lohnabrechnung haftet primär der Arbeitgeber, da er für die korrekte Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer (§ 42d EStG) und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich ist; er haftet auch für Schäden, die dem Arbeitnehmer entstehen, kann aber die Differenzbeträge bei Steuer- oder Sozialabgaben bei der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zurückfordern, da diese Steuerschuldner bleiben. Bei groben Fehlern kann auch derjenige, der die Abrechnung erstellt hat (z.B. ein externer Dienstleister), neben dem Arbeitgeber haften. 

Wie hoch sind Verzugszinsen bei Gehalt?

Verzugszinsen bei verspätetem Gehalt betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) und werden ab Fälligkeit des Lohns (oft ab dem 1. des Folgemonats) berechnet, wobei der aktuelle Basiszinssatz (Stand: 1. Juli 2025) bei 1,27 % liegt, was einen Zinssatz von 6,27 % pro Jahr ergibt (1,27 % + 5 %). Sie müssen den Bruttolohn verzinsen und können ab Verzug zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € geltend machen. 

Wo kann man sich über den Arbeitgeber beschweren?

Sie können sich über Arbeitgeber bei betrieblichen Stellen (Betriebsrat, Personalabteilung, betriebliche Beschwerdestelle) beschweren, bei externen Beratungsstellen (Gewerkschaft, Antidiskriminierungsstelle, Verbraucherzentrale), bei staatlichen Aufsichtsbehörden (z.B. Arbeitsschutzverwaltung) oder rechtlich über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder das Arbeitsgericht, je nach Art des Problems. 

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber zu wenig Gehalt gezahlt hat?

Wenn Sie unterbezahlt sind, sollten Sie zuerst Ihren Marktwert ermitteln und eine Leistungsmappe erstellen, dann ein formelles Gehaltsgespräch suchen mit klaren Zielen und Argumenten (Leistungen, Marktvergleich) und ggf. Weiterbildungen in Erwägung ziehen; scheitern diese internen Schritte, ist ein Jobwechsel die effektivste Lösung. 

Was kann ich tun, wenn meine Lohnabrechnung fehlerhaft ist und zu wenig Gehalt ausgezahlt wurde?

Wenn deine Lohnabrechnung zu wenig Gehalt ausweist, weil ein Fehler vorliegt (z.B. falsche Steuerklasse, Abzüge), muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen, da er für korrekte Abrechnungen verantwortlich ist. Dein Vorgehen sollte sein: Unverzüglich den Arbeitgeber ansprechen, den Fehler schriftlich (z.B. per E-Mail) aufzeigen und eine korrigierte Abrechnung verlangen. Bei Nichtreaktion folgt eine schriftliche Mahnung, ggf. Einschaltung des Betriebsrats oder Anrufung des Arbeitsgerichts. 

Ist man verpflichtet, seine Gehaltsabrechnung zu überprüfen?

Ja, Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu erstellen. Arbeitnehmer müssen das erhaltene Entgelt überprüfen und nachvollziehen können.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn nicht vollständig zahlt?

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht vollständig zahlt, sollten Sie zuerst das Gespräch suchen, dann eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (z. B. 7 Tage) senden und bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten: Klage beim Arbeitsgericht, Verzugszinsen und ggf. Schadensersatz fordern, unter Umständen sogar fristlos kündigen (nach Abmahnung) oder die Arbeit verweigern (bei erheblichen Rückständen). Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen. 

Wie lange kann man zu wenig gezahlten Lohn nachfordern?

Wenn Sie zu wenig Gehalt bekommen haben, müssen Sie Ihren Anspruch schnell geltend machen, da oft kurze Ausschlussfristen (meist 3-6 Monate im Arbeitsvertrag) gelten, die kürzer sind als die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Fordern Sie den Betrag schriftlich mit einer kurzen Frist (z.B. 7 Tage) vom Arbeitgeber nach. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag genau, da diese Fristen Vorrang haben. 

Wie verklage ich meinen Arbeitgeber?

Bei jedem Arbeitsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle. Dort kann jeder Arbeitnehmer hingehen und eine Klage anfertigen lassen. Vor allen Dingen bei Kündigungsschutzklagen hilft die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, die Klage in die richtige Form zu gießen.

Wo bekomme ich Geld her, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, bekommen Sie Geld durch staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld (wenn Sie arbeitslos sind), durch Forderungen beim Arbeitgeber (Mahnung, Klage, Verzugszinsen), durch Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit (Agentur für Arbeit) oder durch die Krankenkasse bei Krankheit (Krankengeld), wobei Sie sich an Arbeitsamt, Jobcenter und Anwalt wenden sollten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, oft verbunden mit dem Zurückbehaltungsrecht der Arbeit oder fristloser Kündigung bei massiven Rückständen.
 

Was bringt eine Lohnklage?

Mit der Lohnklage vor dem Arbeitsgericht können Sie rückständigen Lohn, Überstunden, Zuschläge sowie Entgeltfortzahlung (z. B. bei Krankheit/Schwangerschaft) geltend machen. Ist der Zahltag kalendermäßig bestimmt, gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug.

Kann ich ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen?

Ja, vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) besteht kein Anwaltszwang, Sie können sich also selbst vertreten, was den Zugang zum Recht erleichtern soll, aber bei komplexen Fällen wird aus Risiko- und Erfolgsgründen oft ein Anwalt empfohlen, besonders um Chancen auf eine Abfindung zu wahren; alternativ bietet die kostenlose Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Unterstützung bei der Antragsstellung, und Gewerkschaften bieten ebenfalls Unterstützung.