Was verlangt der Vermieter vom Mieter?

Gefragt von: Frau Andrea Appel B.Eng.
sternezahl: 4.4/5 (17 sternebewertungen)

Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft.

Was kann ich als Vermieter vom Mieter verlangen?

Diese Dokumente sollten Sie dabei haben
  • Personalausweis – oder Pass und Meldebescheinigung.
  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
  • Bestätigung ihres derzeitigen Vermieters, dass ihre Miete bezahlt wurde (und bei Untermietern den Untermietvertrag)
  • eine Schufa-Auskunft, die höchstens drei Monate alt ist.

Welche Unterlagen darf ein Vermieter fordern?

Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind
  • Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
  • Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
  • Schufa-Auskunft.
  • Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.

Was muss der Mieter zahlen und was der Vermieter?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Für welche Kosten muss der Mieter aufkommen?

Im Mietvertrag muss mithilfe einer doppelt beschränkten Höchstgrenze genau festgelegt sein, bis zu welcher Höhe Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Als angemessen gelten dabei zwischen 6 und 8 % der jährlichen Miete ohne Nebenkosten als Betrag für das gesamte Jahr sowie rund 100 € pro Reparatur.

10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf, aber trotzdem macht! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

45 verwandte Fragen gefunden

Welche Kosten darf der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf dem Mieter nur die sogenannten Betriebskosten in Rechnung stellen. Damit sind per Gesetz Kosten gemeint, die wiederkehrend „durch das Eigentum oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“.

Welche Reparaturen muss der Mieter selber bezahlen?

„Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Das bedeutet: Der Mieter muss nur dann für Reparaturen aufkommen, wenn es eine entsprechende Klausel gibt.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

Was zählt nicht zu den Nebenkosten? Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Für was muss der Vermieter aufkommen?

Allerdings bedeutet das nicht, dass er alle Kosten tragen muss. Allgemein gilt: Der Vermieter muss für alle Schäden und damit verbundene Reparaturen aufkommen, die trotz vertragsgemäßen Gebrauch oder durch altersbedingten Verschleiß entstehen.

Wer muss die Grundsteuer zahlen Mieter oder Vermieter?

Warum muss der Mieter die Grundsteuer zahlen? In der Betriebskostenverordnung (BetrKV § 2 Nr. 1) ist festgelegt, dass die Grundsteuer zu den Betriebskosten (Nebenkosten) zählt. Der Mieter muss deshalb die Grundsteuer zahlen, wenn im Mietvertrag die Umlage der Nebenkosten auf ihn festgelegt ist.

Was will der Vermieter alles haben?

Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

Welche Unterlagen darf der Vermieter einsehen?

Das können zum Beispiel sein:
  • persönliches Anschreiben.
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Schufa-Bonitätsauskunft.
  • Gehaltsnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge, bei denen du alle nicht-relevanten Daten schwärzen kannst)
  • ggf. ...
  • ggf. ...
  • ggf.

Was will der Vermieter alles wissen?

Persönliche Fragen, die der Vermieter berechtigtermaßen stellen darf, sind die nach dem vollen Namen des Interessenten und seiner bisherigen Adresse. Fragen darf er auch nach seinem Geburtsdatum und Geburtsort, der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen einschließlich Kinder und auch nach möglichen Haustieren.

Kann der Vermieter Grundsteuer vom Mieter verlangen?

Gibt es weitere umlagefähige Nebenkosten? Vermieter können nicht nur die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen, sondern noch weitere Nebenkosten, zu denen auch die sogenannten Grundbesitzabgaben gerechnet werden. Was genau dazu zählt, ist in §2 Betriebskostenverordnung festgelegt.

Welche Mängel muss der Vermieter beseitigen?

Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Schäden, die durch das normale Bewohnen entstehen, müssen Vermieter akzeptieren. Dazu zählen Schäden durch Alter und Verschleiß, zum Beispiel leichte Kratzer in Böden und Verfärbungen in Fliesen. Schäden, die über reguläre Gebrauchsspuren hinausgehen, fallen nicht unter vertragsgemäße Nutzung.

Wer zahlt die Reparatur der Heizung Mieter oder Vermieter?

Wartungskosten für die Heizungsanlage dürfen grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag wirksam mit der Umlage der Betriebskosten vereinbart. Reparaturen an der Heizung muss der Vermieter hingegen selbst tragen.

Kann der Vermieter die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen Immobilieneigentümer auf die Mieter umlegen. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt die Umlage meist je nach Anteil der einzelnen Wohnungen an der gesamten Wohnfläche. Vermieter müssen beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten, dass die Prämie nicht überhöht ist.

Wer zahlt die Schornsteinfegergebühren Mieter oder Vermieter?

Die Kosten des Schornsteinfegers können über die Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, wenn das gesamte Haus über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt wird. Die Schornsteinfegergebühren können aber auch über die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.

Welche Grundsteuer kann auf den Mieter umgelegt werden?

Grundsteuerumlage bei vollständiger Vermietung

Am einfachsten ist die Berechnung der Umlage, wenn die Immobilie zu 100 % vermietet ist. In diesem Fall darf die Grundsteuer komplett auf den oder die Mieter umgelegt werden.

Was zählt nicht zu den Kleinreparaturen?

Hierunter fallen beispielsweise die Duschbrause, der Wasserhahn, Rollläden, Fenster- und Türverschlüsse, Lichtschalter, Steckdosen oder Jalousien. Ausgeschlossen von Kleinreparaturen sind zum Beispiel Schäden an der Heizung oder ein kaputtes Zuleitungsrohr zur Badewanne.

Wer muss einen defekten Wasserhahn bezahlen?

Fällt dem Mieter versehentlich ein Hammer aufs Ceranfeld, dann muss er zahlen. Badezimmer: Der Wasserhahn im Bad ist lose, im Waschbecken sind Risse: Es ist Sache des Vermieters, für die Reparatur zu sorgen und die Kosten dafür zu tragen.

Was darf nicht mehr in die Nebenkostenabrechnung?

Einmalig anfallende Kosten können dagegen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Ungezieferbekämpfung, Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherungen, Porto oder Bankgebühren dürfen dementsprechend nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Welche Fragen sollte man als Vermieter stellen?

Was dürfen Vermieter Mietinteressenten fragen?
  • Darf der Vermieter nach einem Personalausweis fragen? ...
  • Allgemeine personenbezogene Daten. ...
  • Ausgeübter Beruf und Einkommen. ...
  • Finanzielle Situation des Mieters. ...
  • Kriminelle Vorgeschichte des Mieters. ...
  • Weitere Fragen an potenzielle Mieter.