Welche Zulagen sind steuerfrei?

Gefragt von: Frau Dr. Sigrun Brand B.Sc.
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Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.

Welche Zuschläge sind steuerfrei?

Für Nachtarbeit gilt ein steuerfreier Zuschlag von 25 % bzw. 40% des Grundlohns; für Sonntagsarbeit gilt ein steuerfreier Zuschlag von 50 % des Grundlohns; für Feiertage gilt ein steuerfreier Zuschlag von 125 % des Grundlohns.

Welche Zulagen sind steuerpflichtig?

Bei Zulagen handelt es sich stets um Arbeitslohn, es fallen also Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben an. Dagegen sind ausschließlich Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in bestimmter Höhe von Steuern und Abgaben frei.

Welche Zahlungen sind an Mitarbeiter steuerfrei?

Sachzuwendungen (keine Geldleistungen) bis zu einer Freigrenze von 60 Euro (brutto) sind steuerfrei, sofern Mitarbeiter diese aufgrund eines persönlichen Ereignisses erhalten. Persönliche Ereignisse sind nach herrschender Meinung denkbar in folgenden Fällen: Geburtstag.

Welche steuerfreien Gehaltsextras sind zulässig?

Welche steuerfreien Gehaltsextras sind zulässig? Steuerfreie Zuschüsse sind unter anderem Gutscheine und weitere Sachbezüge, Personalrabatt, Arbeitgeberdarlehen sowie Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen, für Umzüge und zur Kinderbetreuung oder Gesundheitsförderung.

Entgelt aktuell: SFN-Zuschläge nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung steuerfrei

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Welche Leistungen kann mein Arbeitgeber mir steuerfrei zahlen?

Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind Gutscheinkarten, ein Ticket für ein Bundesligaspiel oder ein Zuschuss zum Fitnessstudio. Seit 2022 sind diese Zuwendungen bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, zuvor lag die Freigrenze bei 44 Euro (§ 8 Einkommensteuergesetz EStG).

Welche Sonderzahlungen sind steuerfrei?

Sie können aber gewisse Sonderzahlungen auch steuerfrei nutzen, beispielsweise Sachbezüge bis zu 50 € monatlich. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihren Angestellten zusätzlich zum regulären Gehalt Sachleistungen oder Gutscheine im Wert von bis zu 50 € pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen können.

Welche Bonuszahlungen für Mitarbeiter sind steuerfrei?

Klassische Bonuszahlungen sind steuerpflichtig, aber Arbeitgeber können steuerfreie Zuschüsse gewähren, z.B. als Sachbezüge (bis 50€/Monat) oder Gesundheitsförderung (bis 600€/Jahr), wobei die Inflationsausgleichsprämie bis 3.000€ (Ende 2024 befristet) und der frühere Corona-Bonus bis 1.500€ (Ende 2020 befristet) besondere Beispiele für steuerfreie Geldzahlungen waren, die die reguläre Besteuerung umgehen. 

Sind alle Zahlungen an Arbeitnehmer steuerpflichtig?

Zahlungen, die ein Arbeitgeber im Rahmen eines abrechnungsfähigen Plans leistet, können vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers ausgenommen werden und werden nicht auf dem Formular W-2 ausgewiesen . Bargeldvorschüsse, Zulagen und Kostenerstattungen, die nicht unter die Regeln des abrechnungsfähigen Plans fallen, gelten jedoch als Lohn und unterliegen den Meldepflichten.

Was darf steuerfrei gezahlt werden?

Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer

  • Reisekostenersatz.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
  • Warengutscheine und Sachbezüge.
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten (insbesondere Kindergarten)
  • Betriebsveranstaltungen.
  • Berufskleidung.
  • Fort- und Weiterbildung.
  • Belegschafts- oder Personalrabatte.

Welche Zuschüsse sind steuerpflichtig?

Steuerfreie Zuschüsse sind z.B. Arbeitslosengeld, Existenzgründungszuschuss, Mutterschaftsgeld, Kindergarten- oder Essenszuschuss vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer etc. Steuerpflichtige Zuschüsse sind z.B. vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteter Krankengeldzuschuss, Wohngeldzuschuss etc.

Wie viel darf man steuerfrei nebenverdienen?

Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).

Werden persönliche Zulagen versteuert?

Wichtig ist, dass Zulagen grundsätzlich vom Arbeitnehmer zu versteuern sind. Dies trifft auf den Begriff der Zuschläge nicht vollständig zu. Zuschläge werden für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn-und Feiertagsarbeit oder Schichtarbeit gezahlt.

Welche Zuschläge sind in bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei?

Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei (Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen - Bundesfinanzhof vom 15.09.2011, VI R 6/09).

Ist die Schichtzulage steuerfrei?

Demnach sind Schichtzuschläge von der Steuer befreit, wenn als Berechnungsgrundlage ein bestimmter prozentualer Anteil nicht überschritten wird und er Stundenlohn grundsätzlich 50 Euro nicht überschreitet: Max. 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr.

Sind Einmalzahlungen im Gehalt steuerpflichtig?

Eine Einmalzahlung im Lohn ist eine zusätzliche, nicht-regelmäßige Zahlung wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresprämien oder Gewinnbeteiligungen, die über das reguläre Gehalt hinausgeht und steuer- sowie sozialversicherungspflichtig ist, aber steuerlich als "sonstige Bezüge" behandelt wird und oft der sogenannten "Märzklausel" unterliegt, die ihre Zuordnung für die Sozialversicherung beeinflusst, wenn sie im ersten Quartal gezahlt wird. 

Welche steuerfreien Einnahmen darf ein Arbeitnehmer haben?

Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €). Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 € (2024: 23.568 €).

Welche steuerfreien Sonderzahlungen gibt es?

Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat steuerfrei (vor 2022 waren es 44 Euro), wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen. Dazu gehören auch Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers, die ohne einen besonderen Anlass erfolgen.

Welche steuerfreien Benefits gibt es für Mitarbeiter?

Kostenlose Mitarbeiter-Benefits umfassen steuerfreie Sachbezüge (bis 50€/Monat), Gesundheitsangebote (bis 600€/Jahr), Kinderbetreuungszuschüsse, Jobtickets und Essenszuschüsse, die die Motivation steigern, ohne Lohnsteuer zu kosten, und reichen von Essensmarken bis zu Weiterbildungen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Auch flexible Arbeitszeiten und zusätzliche Urlaubstage sind wertvolle, budgetfreundliche Benefits.
 

Welche Sachbezüge von Arbeitgebern sind steuerfrei?

Sachbezüge bis zur 50-Euro-Grenze (bis 2021 galt eine Grenze von 44 Euro pro Monat) monatlich sind für Unternehmen und Mitarbeitende abgabenfrei, d.h. es werden weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dies gilt auch für sog. anlassbezogene persönliche Zuwendungen bis zu maximal 60 Euro pro Anlass.

Welche Zuschüsse sind steuerfrei?

Arbeitgeber können verschiedene steuerfreie Zuschüsse nutzen, um Mitarbeitende zu motivieren. Dazu gehören Sachbezüge bis 50 € pro Monat (z. B. Gutscheine), Verpflegungszuschüsse*, Fahrtkostenzuschüsse (z.

Welche Beispiele gibt es für steuerfreie Prämien für Mitarbeiter?

Mitarbeiterprämien sind vielfältig und reichen von Geldleistungen (Urlaubsgeld, Bonuszahlungen bei Zielerreichung, Prämienlohn bei Übererfüllung) über steuerfreie Sachbezüge (Gutscheine bis 50€/Monat, Zuschüsse für Fitness, ÖPNV) bis hin zu Benefits wie Fortbildungen, Jobtickets, betriebliche Altersvorsorge oder zusätzliche Urlaubstage. Beispiele sind Innovationsprämien für Verbesserungsvorschläge, Erfolgsprämien für Vertrieb, Gesundheits-Benefits oder Gutscheine für den Supermarkt. 

Was fällt unter Sonderzahlungen?

Sonderzahlungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die über das reguläre monatliche Gehalt hinausgehen, oft einmal jährlich oder anlassbezogen erfolgen und typischerweise als „sonstige Bezüge“ steuerpflichtig sind; Beispiele sind Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Gewinnbeteiligungen oder Abfindungen, die einen Anspruch begründen können, wenn sie vertraglich, tariflich oder durch betriebliche Übung festgelegt sind, auch wenn es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch gibt.