Wie kann man sich gegen die Krankenkasse wehren?
Gefragt von: Christopher Janssensternezahl: 5/5 (24 sternebewertungen)
- Antrag gut vorbereiten und begründen.
- Kasse verpasst Frist - Antrag gilt als vorläufig genehmigt.
- Rechtzeitig Widerspruch einlegen.
- Hilfe holen, Informationen sammeln.
- Wichtiges nur schriftlich klären.
- Wo Sie sich beschweren können.
- Klage beim Sozialgericht besser mit Anwalt.
Wer hilft mir bei Ärger mit der Krankenkasse?
anwalt.de-Empfehlung: Bei Problemen mit Ihrer Krankenversicherung und Fragen zum Krankenversicherungsrecht wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.
Wie wehre ich mich gegen die Krankenkasse?
Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.
Wo kann man sich über eine gesetzliche Krankenkasse beschweren?
Gesetzlich Krankenversicherte können sich bei etwaigen Rechtsverstößen an die für ihre Krankenkasse jeweils zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ( BAS ) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen.
Kann ich die Krankenkasse verklagen?
Versicherte können Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen oder ein neues Gutachten fordern. Zahlt die Krankenkasse dann immer noch nicht, können Betroffene Klage beim Sozialgericht erheben. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Verweigerte Medikamente - Wie man sich gegen Krankenkassen wehrt
Wo klagt man gegen die Krankenkasse?
Sie können Ihre Klage per Brief, am besten per Einschreiben, an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und Ihre Klage durch eine Urkundsbeamtin oder einen Urkundsbeamten aufnehmen lassen.
Wie schreibe ich einen Einspruch an die Krankenkasse?
Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben. Es muss lediglich Aktenzeichen und Datum der Ablehnung enthalten. In dem Schreiben sollten Patienten begründen, warum sie die beantragten Leistungen benötigen und die Kasse auffordern, den Ablehnungsbescheid aufzuheben.
Welches Gericht ist für die Krankenkasse zuständig?
Die Sozialgerichtsbarkeit ist für alle Streitigkeiten der Sozialversicherung und im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung unter anderem für Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Krankenkassen, Vertrags(zahn)ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen einschließlich ihrer Vereinigungen zuständig.
Wer hilft wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Wer Probleme mit seiner Krankenkasse hat, zum Beispiel da Leistungen abgelehnt oder das Krankengeld nicht gezahlt wurde, kann sich an verschiedene unabhängige Patientenberatungen sowie an die Verbraucherzentralen der Bundesländer wenden.
Was passiert wenn ich mich bei der Krankenkasse über ein Arzt beschwere?
Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen schrift- lich bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse klärt dann Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer oder die Hamburgi- sche Krankenhausgesellschaft.
Was tun wenn Krankenkasse ständig anruft?
Am besten die Krankenkasse bitten, eine schriftliche Aufforderung oder einen Fragebogen zu schicken. Dann kann man die Fragen schriftlich beantworten. Denn bei telefonischen Auskünften ist es häufig so, dass etwas anderes gesagt wird, als eigentlich gemeint ist.
Warum will die Krankenkasse über meine Arbeitsunfähigkeit sprechen?
Gesetzlich Krankenversicherte, die Krankengeld absehbar beziehen werden oder bereits beziehen, werden regelmäßig von der Krankenkasse kontaktiert und nach Informationen gefragt. Beratungsgespräche der Verbraucherzentrale zeigen, dass sich hierdurch nicht wenige Versicherte unter Druck gesetzt fühlen.
Wann kann Krankenkasse Zahlung verweigern?
Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft, wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Ist die versicherte Person noch immer arbeitsunfähig, endet zugleich ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).
Kann man sich bei der Krankenkasse beschweren?
Besteht der Verdacht, dass eine gesetzliche Kasse eine Leistung zu Unrecht verweigert, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dies ist bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen – zum Beispiel bei der Barmer oder Techniker Krankenkasse – das Bundesversicherungsamt (BVA).
Wie lange darf ein Widerspruch bearbeitet werden Krankenkasse?
Wenn Sie mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden sind (zum Beispiel mit einer Beitragsfestsetzung oder Leistungsablehnung), dann haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch zu erheben und damit ein sogenanntes Widerspruchs-Verfahren einzuleiten. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.
Was ist wenn man die Krankenkasse nicht mehr zahlen kann?
Wenn Ihre finanzielle Lage so schlecht ist, dass Sie die Krankenkassenbeiträge nicht zahlen können, nehmen Sie Kontakt zum Jobcenter auf. Das kostet zwar erst einmal Überwindung, Sie können so aber das weitere Anwachsen Ihrer Schulden stoppen.
Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?
Eine Krankenkasse darf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.
Wann greift das Sozialgericht?
Das Sozialgericht ist beispielsweise für Angelegenheiten folgender Personengruppen zuständig: Leistungsempfänger des Jobcenters: Bei Streitigkeiten geht es meist um die Gewährung / Ablehnung von Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Krankengeld, Wohngeld und ähnliches.
Wann ist das Sozialgericht zuständig?
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus folgenden Rechtsgebieten (§ 51 Sozialgerichtsgesetz): Gesetzliche Krankenversicherung. Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter, Angestellten und Handwerker einschließlich der Alterssicherung der Landwirte.
Für welche Fälle ist das Sozialgericht zuständig?
Das Sozialgericht hat über alle Verfahren zu entscheiden, die Leistungen der Sozialhilfe betreffen. Hierzu gehören unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe zur Pflege.
Was tun wenn Krankenkasse Widerspruch abgelehnt?
Wenn auch der Widerspruch von der Krankenkasse abgelehnt wird, können Versicherte vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Wichtig zu wissen: Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse den Antrag telefonisch ablehnt. Sie können auch gegen solch eine mündliche Entscheidung Widerspruch einlegen.
Was muss man bei einem Einspruch beachten?
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.
Kann ich selbst Einspruch einlegen?
Zwar können Sie formal gesehen auch selbst Einspruch einlegen (ein Muster finden Sie hier), allerdings ist dies nach Aussage von Experten in der Regel nicht erfolgversprechend. Behörden befassen sich oftmals mit einem von Laien erhobenen Einspruch nicht und verweigern häufig zunächst auch die Akteneinsicht.
Wer steht über dem Medizinischen Dienst?
Aufsichtsbehörden des Medizinischen Dienstes
Die Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes in Ihrem Bundesland finden Sie auf den Internetseiten des Medizinischen Dienstes. Die Aufsicht über den MD führt das entsprechende Landesministerium für Gesundheit bzw . Soziales.
Wer trägt die Kosten bei einer Klage vor dem Sozialgericht?
Wer die Gerichtskosten endgültig zu bezahlen hat, entscheidet das Sozialgericht im Urteil. Grundsätzlich trägt der Verlierer des Rechtsstreits die Kosten. Bei offensichtlich missbräuchlichen Verfahren besteht zudem die Möglichkeit, ausnahmsweise Verschuldenskosten festzusetzen.