Wie versteuern Sie selbst erzeugten Strom richtig?

Gefragt von: Dimitri Strobel
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Alle Photovoltaikanlagen sind seit dem 1.1.2025 einheitlich von der Einkommensteuer befreit. Das gilt, wenn sie erst ab dem Jahr 2025 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden bzw. werden. Einkommensteuerfrei sind aber nur PV-Anlagen bis höchstens 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit, unabhängig von der Gebäudeart.

Wie wird selbst erzeugter Strom versteuert?

Neben den Anschaffungskosten ist auch der erzeugte Strom einer netzgekoppelten PV-Anlage grundsätzlich mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig (siehe u. a. BMF-Schreiben vom 01.04.2009 zum Direktverbrauch).

Wie kann man Eigenverbrauch versteuern?

Man bewertet den Eigenverbrauch mit einem festen Betrag von 20 Cent pro kWh. Auf diesen Betrag wird die Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben. Dadurch ergibt sich ein Steuersatz von 3,8 Cent pro kWh, der an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Wie wird selbst verbrauchter Solarstrom steuerlich erfasst?

Die in Rechnung gestellten Ausgaben des Stromunternehmens für den selbst verbrauchten Strom stellen Betriebsausgaben des Jahres dar, in dem die Zahlung erfolgt. Die hierbei in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Wie wird der Eigenverbrauch besteuert?

Der Eigenverbrauch ist mit 20 % USt. besteuert.

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In welcher Höhe ist die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch zu zahlen?

Jede Kilowattstunde Eigenverbrauch wird mit einem Strompreis von 20 Cent angesetzt. Auf den ermittelten Betrag sind 19 % Umsatzsteuer zu zahlen. Der Eigenverbrauch wird mit dem kWh-Preis des Netzbetreibers multipliziert.

Wie wird die Privatentnahme versteuert?

Auf die Privatentnahme an sich zahlst du erst einmal keine Steuern – zumindest, wenn es sich dabei um die Geldentnahme handelt. Stattdessen wird dein jährlicher Gewinn versteuert und dieser wird durch die finanzielle Entnahme nicht verringert.

Wie wird selbst erzeugter Strom verrechnet?

Den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage wird berechnet, indem man den von der Photovoltaikanlage generierten Strom misst und den Teil subtrahiert, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Als Eigenverbrauch gilt der Solarstrom, der nun verbleibt und direkt vor Ort verbraucht wird.

Ist der Eigenverbrauch ein steuerbarer Umsatz?

Eigenverbrauch bei Warenentnahme

Wenn ein Unternehmen Waren aus seinem Bestand entnimmt und diese nicht verkauft, sondern privat nutzt, spricht man von einer Entnahme zum Eigenverbrauch. Diese Entnahme gilt als fiktiver Umsatz und kann steuerpflichtig sein.

Ist PV Einspeisevergütung steuerpflichtig?

Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.

Welchen Strompreis sollte man bei Eigenverbrauch ansetzen?

Welchen Strompreis sollte man bei Eigenverbrauch ansetzen? Man sollte den aktuellen Strompreis von etwa 30 bis 40 Cent/kWh ansetzen, da dies die Kosten sind, die durch Eigenverbrauch eingespart werden.

Wie gebe ich Photovoltaik in die Steuererklärung ein?

Die Anschaffungskosten Ihrer PV-Anlage tragen Sie in der Anlage G (für Gewinneinkünfte) oder in der Anlage EÜR (für Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ein, abhängig davon, wie Sie Ihre Steuererklärung gestalten. In der Regel müssen Sie den Kaufpreis der Anlage in der Zeile für “Sonstige Wirtschaftsgüter” angeben.

Ist Eigenverbrauch ein Ertrag?

Unentgeltliche Wertabgaben - genannt Eigenverbrauch

Entnimmt der Unternehmer Gegenstände oder Leistungen aus seinem Unternehmensvermögen, muss er dafür Steuern zahlen. Die Entnahme ist nicht nur ertragsteuerlich (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) interessant, sondern auch umsatzsteuerlich.

Ist Eigenverbrauch von Photovoltaik steuerpflichtig?

Umsatzsteuerlich wird der Eigenverbrauch als unentgeltliche Wertabgabe bezeichnet. Wenn Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlage geltend gemacht haben, müssen Sie zum Ausgleich für den eigenverbrauchten Strom diese unentgeltliche Wertabgabe auch im Rahmen der Umsatzsteuer versteuern.

Wer muss die Stromsteuer abführen?

Grundsätzlich entsteht die Stromsteuer immer dann, wenn Strom dem Leitungsnetz zum Verbrauch entnommen wird und die sich daran anschließende Verwendung nicht von der Steuer befreit ist. Steuerschuldner wird in der Regel der Versorger oder Eigenerzeuger, in bestimmten Fällen aber auch der Letztverbraucher.

Welche Änderungen bringt das neue Solargesetz 2025 mit sich?

Das "Solarspitzengesetz" ist im Februar 2025 in Kraft getreten und bringt neue Regeln für PV-Anlagen: Ab 7 kWp wird ein Smart Meter Pflicht, bei negativen Börsenstrompreisen gibt's keine Vergütung mehr, und bei Anlagen über 7 kWp dürfen ohne Steuerbox nur 60% einspeisen; dafür wird die Bürokratie für kleine Anlagen vereinfacht und die Mehrwertsteuerbefreiung bis 30 kWp bleibt bestehen, während die Solarpflicht in Bundesländern ausgeweitet wird, was Eigenverbrauch und Speicher wichtiger macht.
 

Warum ist Eigenverbrauch steuerpflichtig?

Der Eigenverbrauch soll verhindern, dass etwas ohne Umsatzsteuerbelastung in den Endverbrauch gelangt. Der Vorsteuerabzug, den der Unternehmer für Leistungen, welche für sein Unternehmen erbracht wurden, in Anspruch genommen hat und die in der Folge privat genutzt werden, soll rückgängig gemacht werden.

Wann 7% und wann 19%?

Unverarbeitete Lebensmittel wie Brot, Butter und Milch haben grundsätzlich 7 %. Doch bei der Milch fängt es schon an, für Sojamilch werden 19 % fällig, da diese Milch bearbeitet ist. Ausnahmen bestätigen die Regel: Kartoffeln – 7 %, Süßkartoffeln – 19 %. Äpfel – 7 %, Apfelsaft – 19 %.

Wie buche ich den Eigenverbrauch in der Buchhaltung?

Die Buchung des Eigenverbrauchs kann auf dem Konto 1880 “unentgeltliche Wertabgaben” gebucht werden. Die angesprochenen Gegenkonten wären 8915 “Warenentnahme 7%” bzw. 8910 “Warenentnahme 19%” und 1771 “Umsatzsteuer 7%” bzw. 1776 “Umsatzsteuer 19%”.

Warum muss ich meinen selbst erzeugten Strom versteuern?

Umsatzsteuer. Wer den Strom dauerhaft ins Stromnetz einspeist, wird unternehmerisch tätig. Daher muss für die Umsätze aus dem Betrieb einer PV-Anlage grundsätzlich Umsatzsteuer gezahlt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?

Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss. 

Wann muss man Eigenverbrauch versteuern?

Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen den Eigenverbrauch in der Regel nicht versteuern. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp, das heißt Sie sind von der Umsatzsteuer (synonym zu Mehrwertsteuer) auf den Eigenverbrauch befreit.

Wie hoch sollte die Privatentnahme sein?

Wie hoch eine Privatentnahme sein darf, ist nicht einheitlich festgelegt. Jeder Betrieb definiert selbst eine Obergrenze für private Entnahmen aus dem Unternehmensvermögen. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, dass die Entnahmen nicht höher sind als die Gewinne des Unternehmens.

Wie viel Steuern bei 100.000 Euro Gewinn Einzelunternehmen?

Das bedeutet: Bei einem Gewinn von 100.000 Euro bleibt Ihnen – je nach Kirchensteuerpflicht – etwa 65.800 bis 67.600 Euro nach Steuern.

Wann ist Privatverkauf steuerpflichtig?

Du verkaufst Dinge innerhalb eines Jahres weiter: Erzielst Du in einem Kalenderjahr mindestens 1.000 Euro Gewinn aus solchen privaten Verkäufen, muss Du den gesamten Betrag versteuern. Diese Regelung gilt ab dem Steuerjahr 2024 (Wachstumschancengesetz). Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn einkommensteuerfrei.