Wie viel dürfen Rentner ab 2025 steuerfrei hinzuverdienen?

Gefragt von: Heinz-Joachim Zeller-Maurer
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Rentner dürfen ab 2025 mehr steuerfrei hinzuverdienen, wobei es zwei Hauptfälle gibt: Bei der Regelaltersrente gibt es keine festen Grenzen mehr, aber der steuerliche Grundfreibetrag (ca. 12.096 €/Jahr 2025) greift. Bei der Erwerbsminderungsrente steigen die Grenzen für 2025 auf ca. 19.661 € (volle EM) und 39.322 € (teilweise EM) jährlich. Neu ist zudem die geplante Aktivrente (ab 2026), die bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei erlaubt, aber noch nicht 2025 gilt.

Wie viel darf man 2025 als Rentner steuerfrei dazuverdienen?

Einkünfte werden teilweise darauf angerechnet: Bei der Erwerbsminderungsrente gilt 2025 eine Einkommensgrenze von 19.661,25 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung von 39.322,50 Euro. 2026 steigen die Einkommensgrenzen auf 20.763,75 Euro bzw. 41.527,50 Euro.

Wie hoch ist der Freibetrag 2025 für Rentner?

Der aktuelle regelmäßige Freibetrag liegt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro monatlich. Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen durch die Neuberechnung des Zuschlages ab Dezember 2025 über dem Freibetrag, wird sich das aber erst ab 1. Juli 2026 auf die Witwen- oder Witwerrente auswirken.

Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?

Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt. 

Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen im Monat 2026?

Ab 2026 dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten – das ist die neue Aktivrente. Darüber hinaus gilt der allgemeine jährliche Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro (2026), aber die Aktivrente bietet einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag für Arbeit nach der Rente, der nicht auf den Steuersatz des restlichen Einkommens durchschlägt. 

Rentner aufgepasst: So viel dürfen Sie 2025 steuerfrei hinzuverdienen!

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Wie hoch ist die neue Minijobgrenze für Rentner im Jahr 2026?

Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Obergrenze von 8.842 Euro pro Jahr. Grund ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren vor allem Rentner, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern möchten.

Werden die persönlichen Freibeträge im Jahr 2026 wieder eingeführt?

Persönliche Freibeträge.

Für das Steuerjahr 2026 bleiben die persönlichen Freibeträge wie im Steuerjahr 2025 bei 0 .

Wie viel darf ein Rentner dazuverdienen, ohne es zu versteuern?

Ihr Einkommen wirkt sich nur auf Ihre Rente aus, wenn es den festgelegten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag ist mit dem Aktueller Rentenwert verknüpft. Er steigt also zusammen mit den Renten gleichmäßig an. Zurzeit beträgt der Freibetrag 1.076,86 Euro.

Was ändert sich für Rentner 2025?

Für Rentner in Deutschland ändert sich 2025 vor allem die Rentenanpassung zum 1. Juli mit 3,74 % mehr Rente, die Verlängerung der Rentenniveau-Haltelinie bei 48 % und der Übergang zum integrierten Auszahlungsformat des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten ab Dezember, während ab 2026 die neue Aktivrente für weiterarbeitende Rentner mit bis zu 2.000 € steuerfrei Einkommen kommt. 

Wie viel dürfen Rentner neben der Rente hinzuverdienen?

Rentner können in Deutschland unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Für Minijobs gelten die üblichen Grenzen (556 €/Monat 2025), aber auch hier kann man mehr verdienen, da es keine generelle Obergrenze gibt, nur die spezielle Minijob-Grenze. Ab 2026 plant die Regierung zudem eine Aktivrente mit einem steuerfreien Freibetrag von 2.000 €/Monat für Arbeit nach der Regelaltersgrenze. 

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner im Jahr 2025?

Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag für Rentner bei etwa 12.096 €. Dies bedeutet, dass Rentner, deren jährliches Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer auf ihre Rente zahlen müssen. Für verheiratete Rentner, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf etwa 24.192 €.

Was ändert sich 2026 für Rentner?

Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Werden Rentner 2025 steuerlich entlastet?

Aktuell ist noch ein gewisser Teil der Rente steuerfrei (2025: 16,5%). Dieser Rentenfreibetrag sinkt bis zum Rentenbeginn 2058 auf 0%, sodass ab diesem Jahr die gesetzliche Rente zu 100% versteuert werden muss. Relevant für die Steuerfreiheit ist immer das Jahr des Rentenbeginns.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Rentner 2025?

Steuerfrei ist der Grundfreibetrag. 2025 liegt er für Ledige bei 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro) und für Verheiratete bei 24.192 Euro (2026: 24.696 Euro). Die gesetzliche Altersrente und die Rürup-Rente müssen nur zum Teil versteuert werden. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze für Rentner im Jahr 2025?

Für Rentner 2025 ändert sich: Die Minijob-Grenze steigt auf 556 €/Monat (Jahresgrenze 6.672 €). Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Bei Erwerbsminderungsrente steigen die Grenzen (ca. 19.661 €/Jahr bei voller EM). Wer eine Altersrente bekommt, darf unbegrenzt hinzuverdienen, auch im Minijob, was die Rente aufbessert. 

Bei welcher Rente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich?

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ("Frührente") gibt es nicht mehr. Sie wurde zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Wenn Sie Altersrentner beschäftigen, können diese auch vor dem regulären Renteneintrittsalter unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen.

Wie hoch ist der Hinzuverdienst zur Rente ab 2025?

Für 2025 gibt es für Rentner verschiedene Zuverdienst-Regelungen: Altersrentner dürfen ohne Abzüge unbegrenzt hinzuverdienen (keine Grenzen mehr). Bei Erwerbsminderungsrenten gelten klare Grenzen (mindestens 19.661,25 € für volle EM, rund 39.322 € für Teil-EM). Zudem gibt es Freibeträge für Minijobs (ab 2026 mehr, aber 2025 noch 556 €/Monat) und auch neue Regelungen wie die "Aktivrente" (bis 2.000 € steuerfrei). 

Welche Änderungen gibt es für Rentner im Februar 2025?

6 wichtige Änderungen für Rentner im Februar 2025

  • Rentner können zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern.
  • Rentenbeginn für diese Jahrgänge im Februar 2025.
  • Rentenzahltermin/ Bürgergeld Monat Februar 2025.
  • Bundestagswahl 2025 steht an.
  • Regelsätze für die Grundsicherung im Alter werden nicht erhöht.

Was ändert sich im Juli 2025 für EM Rentner?

Die Länderkammer- der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 der Rentenanpassung zugestimmt. Alle gesetzlichen Rentenarten – Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten – steigen zum 1. Juli 2025 um 3,74 %. Gleiches trifft auch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Verletztenrente) zu.

Wie viel dürfen Rentner ab 2026 steuerfrei dazuverdienen?

Ab 2026 dürfen Rentner im Rahmen der neuen "Aktivrente" bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei zu ihrem Einkommen hinzuverdienen, zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente, was ein Jahresfreibetrag von 24.000 Euro bedeutet und direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, wobei dieser Betrag den Steuersatz nicht erhöht. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, schließt aber Selbstständige und Minijobber (mit Minijob-Grenze von 603 €) aus, während Sozialabgaben weiterhin anfallen. 

Wie hoch ist die Steuerfreigrenze für Rentner?

Genau wie Arbeitnehmer können auch steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um ihre Steuerlast zu senken. Der steuerliche Grundfreibetrag dafür liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro.

Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?

Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen. 

Wie hoch ist der Freibetrag für 2025?

Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.096 Euro, der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro pro Kind (3.336 Euro pro Elternteil).

Wie hoch ist der neue Grundfreibetrag für 2024, 2025 und 2026?

Die in den Tabellen enthaltenen Beträge finden ihre Grundlage in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). In § 850c Absatz 1 ZPO wird je nach dem Zeit- raum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird, ein unpfändbarer Grund- freibetrag festgelegt; ab dem 1. Juli 2025 beträgt dieser 1.555,00 Euro monatlich.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für 2026?

Für Einzelveranlagte gilt ein Mindestbetrag von 19.950 Euro (bisher 18.130 Euro). 2026 werden die Freigrenzen weiter angehoben auf eine Einkommensteuer ab 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung und ab 20.350 Euro für Einzelveranlagte.