Wie viele Minijobs darf ein Rentner haben?
Gefragt von: Frau Dr. Rosemarie Herold B.Sc.sternezahl: 4.6/5 (74 sternebewertungen)
Ein Rentner darf mehrere Minijobs haben, solange der Gesamtverdienst aller Jobs zusammen die monatliche Minijob-Grenze von 556 € (Stand 2024/2025) nicht übersteigt; bei Überschreitung werden die Jobs versicherungspflichtig. Für Rentner, die eine Altersrente beziehen, gibt es keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr, sie dürfen also beliebig viel dazuverdienen, auch über Minijobs hinaus. Bei Renten wegen Erwerbsminderung gelten jedoch individuelle Grenzen, die beachtet werden müssen.
Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?
Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt.
Was passiert, wenn man 3 Minijobs hat?
Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
Sind Minijobs für Rentner steuerpflichtig?
Rentner dürfen im Minijob bis 556 € monatlich verdienen, wobei der Arbeitgeber meist die 2 % pauschale Lohnsteuer übernimmt, was für Sie steuerfrei ist und keine Steuererklärung erfordert. Wichtig: Ab 2026 gibt es mit der Aktivrente einen Freibetrag von 2.000 € monatlich, der für steuerfreien Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt, aber dies betrifft sozialversicherungspflichtige Jobs, nicht den klassischen 538€-Minijob. Bei höheren Minijob-Verdiensten oder Kombinationen mit anderen Jobs greift die Sozialversicherungspflicht und individuelle Versteuerung.
Wie hoch sind die Steuern bei 2 Minijobs?
Bei zwei Minijobs wird es steuerpflichtig, sobald die Summe beider Jobs die 520-€-Grenze (Stand 2025) übersteigt, oder wenn zusätzlich ein Hauptberuf besteht; dann wird meist Steuerklasse VI fällig und die Einkommen werden zusammengerechnet, was zu Abzügen führt, aber auch eine Steuererklärung lohnenswert machen kann, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Die erste Minijob-Grenze bleibt steuerfrei, der zweite Job wird in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig, es sei denn, beide Jobs liegen zusammen unter der Grenze.
Wie viel dürfen Rentner*innen im Minijob eigentlich dazuverdienen?
Kann ein Rentner zwei Minijobs haben?
Ja, ein Rentner kann mehrere Minijobs haben, solange der Gesamtverdienst über alle Jobs hinweg die Minijob-Grenze (aktuell 556 € monatlich) nicht überschreitet; liegt der Gesamtverdienst höher, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Für Rentner, die das Regelalter erreicht haben, ist der Zuverdienst grundsätzlich unbegrenzt und führt nicht zur Rentenkürzung, aber die Minijob-Regeln bezüglich der 556-Euro-Grenze bleiben für die Abgabenfreiheit bestehen.
Was passiert, wenn ich zwei 520 € Jobs habe?
Was passiert, wenn man 2 Minijobs hat? Wenn Sie mehr als einen Minijob haben, werden die Löhne der einzelnen Stellen addiert und abzüglich der steuerfreien Summe von 520 Euro als steuer- und sozialversicherungspflichtig gewertet. Es sind also Abgaben erforderlich.
Wie viel darf ich als Rentner hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen?
Auswirkungen auf Ihre Rente (Regelung bis 31.12.2022)
Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro (bis 31.12.2019) übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet.
Wie viele 520 Euro Jobs darf man als Rentner haben?
Als Rentnerin oder Rentner können Sie mehrere Minijobs haben, wenn Sie insgesamt im Monat durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro verdienen. Liegt Ihr Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr.
Was müssen Rentner mit Minijob beachten?
Rentner mit Minijob müssen vor allem die monatliche Verdienstgrenze (ca. 556 € für 2025) beachten, dürfen diese aber zweimal jährlich überschreiten; für Altersvollrentner gibt es generell keine Hinzuverdienstgrenze, sie verdienen unbegrenzt hinzu, müssen aber bei Überschreitung der Minijob-Grenze (ab ca. 556 €) Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung zahlen, während Frührentner und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten strengere Hinzuverdienstgrenzen haben. Arbeitsrecht (Mindestlohn, Urlaub) gilt normal, die Besteuerung kann pauschal oder individuell erfolgen, eine Steuererklärung ist oft ratsam.
Wie oft darf man die 520 € Grenze überschreiten?
Sie dürfen die 520-Euro-Grenze im Minijob zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschreiten, wobei der Verdienst in diesen Monaten maximal das Doppelte, also 1040 Euro, betragen darf (Stand 2022/2023). Saisonale oder geplante Mehrarbeit zählt nicht als unvorhersehbar, nur unerwartete Ereignisse wie z.B. eine Krankheitsvertretung. Insgesamt darf die Jahresgrenze von 6.240 Euro (520 € x 14) nicht durch diese Überschreitungen überschritten werden, sondern steigt durch die Überschreitungen auf bis zu 7.784 Euro an.
Wie viele Minijobs darf ich gleichzeitig haben?
Man darf theoretisch unbegrenzt viele Minijobs haben, solange der Gesamtverdienst aus allen Jobs die monatliche Grenze von 556 € (Stand 2024/2025) nicht übersteigt und die Arbeitgeber voneinander unabhängig sind. Wichtig: Bei einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist nur ein zusätzlicher Minijob möglich, da jeder weitere Minijob mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird und die Verdienstgrenze überschreitet. Bei mehreren Minijobs bei ein und demselben Arbeitgeber werden diese immer als ein Job betrachtet.
Ab wann sind es zu viele Arbeitsplätze?
Du wechselst zu oft den Job, wenn...
Wenn Sie beispielsweise sechs Jobs hatten und keinen länger als ein oder zwei Jahre behalten haben, könnte das bei Personalverantwortlichen Misstrauen erwecken. Wahrscheinlich werden Sie irgendwann einen oder sogar zwei Jobs annehmen, die einfach nicht Ihren Vorstellungen oder anderen persönlichen Anforderungen entsprechen. Und dann werden Sie kündigen.
Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen im Monat 2026?
Ab 2026 dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten – das ist die neue Aktivrente. Darüber hinaus gilt der allgemeine jährliche Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro (2026), aber die Aktivrente bietet einen zusätzlichen monatlichen Freibetrag für Arbeit nach der Rente, der nicht auf den Steuersatz des restlichen Einkommens durchschlägt.
Wie viele Stunden darf ich als Rentner arbeiten, ohne dass meine Rente gekürzt wird?
Als Rentner dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten – es gibt keine Stunden- oder Verdienstgrenzen mehr für Altersrenten, sowohl bei Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei vorgezogener Rente (seit 2023). Ihre Rente wird nicht gekürzt, egal wie hoch Ihr Einkommen ist, aber Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie über der Minijob-Grenze (aktuell ca. 556 €/Monat) verdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten hingegen strenge Hinzuverdienstgrenzen.
Welche Abzüge fallen bei einem Minijob für Rentner an?
Bei einem Minijob als Rentner gibt es kaum Abzüge für Sie persönlich: Sie sind kranken-, pflege-, arbeitslosenversicherungsfrei, müssen keine Lohnsteuer zahlen (da der Arbeitgeber pauschal 2% zahlt), aber es fallen Beiträge zur Rentenversicherung an – entweder der Arbeitgeber zahlt 15% Pauschalbetrag oder Sie zahlen als Rentenversicherter Ihren Eigenanteil (oft 3,6%), um Rentenansprüche zu erwerben. Ihre Altersrente wird durch den Minijob nicht gekürzt, auch bei Vorruhestand oder Frührente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Wie wirkt sich ein 520 € Job auf die Rente aus?
Bei einem Verdienst von 520 Euro ergibt sich somit ein Eigenbeitrag von 18,72 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Prozentsätze. Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch.
Sind Minijobs für Rentner steuerfrei?
Ja, Minijobs sind für Rentner steuerfrei, weil der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % zahlt, die den Verdienst steuerlich abgilt, sodass Rentner in der Regel keine Steuern zahlen und ihren Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben müssen, solange sie die Minijob-Grenze von 556 € monatlich (Stand 2024/2025) einhalten und keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben. Es gilt das Prinzip „Brutto = Netto“.
Wie viel dürfen Rentner neben der Rente hinzuverdienen?
Rentner können in Deutschland unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Für Minijobs gelten die üblichen Grenzen (556 €/Monat 2025), aber auch hier kann man mehr verdienen, da es keine generelle Obergrenze gibt, nur die spezielle Minijob-Grenze. Ab 2026 plant die Regierung zudem eine Aktivrente mit einem steuerfreien Freibetrag von 2.000 €/Monat für Arbeit nach der Regelaltersgrenze.
Wie viel darf ein Rentner pro Monat steuerfrei dazuverdienen?
Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das ist die neue "Aktivrente", die einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbstätigkeit nach der Regelaltersgrenze und wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber es müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Kann ich als Rentner noch Rentenpunkte sammeln?
Ja, Rentner können unter bestimmten Umständen weiterhin Rentenpunkte sammeln, nämlich durch Weiterarbeit mit Beitragszahlung (sogenannte "Abwahl der Rentenversicherungsfreiheit") oder durch die Pflege von Angehörigen, die zu Beitragszahlungen führt, aber Rentenpunkte kann man nicht mehr einfach kaufen, wenn man bereits in Rente ist. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt freiwillig Rentenbeiträge und erwirbt damit weitere Rentenpunkte, die die spätere Rente erhöhen.
Wie viel darf ein Rentner steuerfrei dazuverdienen 2025?
Für Rentner 2025 gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt steuerfrei zur Rente hinzuverdienen, aber ab 2026 gibt es die "Aktivrente" mit 2.000 € monatlich steuerfreiem Zuverdienst. Für Minijobs liegt die Grenze bei 556 € monatlich, die steuerbegünstigt sind. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten höhere, aber spezifische Hinzuverdienstgrenzen, die sich 2025 erhöht haben (z.B. ca. 19.661 €/Jahr bei voller EM).
Kann ich als Rentner zwei Minijobs haben?
Ja, als Rentner können Sie zwei Minijobs haben, solange Ihr Gesamtverdienst aus allen Minijobs durchschnittlich die monatliche Verdienstgrenze (aktuell 556 €) nicht überschreitet. Haben Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, wird der Gesamtverdienst geprüft; liegt er drüber, werden die Minijobs sozialversicherungspflichtig, es sei denn, Sie haben bereits die Regelaltersgrenze erreicht und wollen in die Rentenversicherung einzahlen, dann gilt die Rentenversicherungspflicht.
Wie oft darf man die 520 Euro-Grenze überschreiten?
Sie dürfen die 520-Euro-Grenze im Minijob zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschreiten, wobei der Verdienst in diesen Monaten maximal das Doppelte, also 1040 Euro, betragen darf (Stand 2022/2023). Saisonale oder geplante Mehrarbeit zählt nicht als unvorhersehbar, nur unerwartete Ereignisse wie z.B. eine Krankheitsvertretung. Insgesamt darf die Jahresgrenze von 6.240 Euro (520 € x 14) nicht durch diese Überschreitungen überschritten werden, sondern steigt durch die Überschreitungen auf bis zu 7.784 Euro an.
Ist es erlaubt, zwei Minijobs gleichzeitig auszuüben?
Ja, Sie können zwei Minijobs gleichzeitig haben, solange Sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben und Ihr Gesamtverdienst aus allen Minijobs die monatliche Grenze von aktuell 538 € (Stand 2025) nicht überschreitet. Wenn die Grenze überschritten wird, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig, aber bei getrennten Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern gilt die Grenze kumulativ. Bei mehreren Minijobs bei demselben Arbeitgeber werden diese zu einer Beschäftigung zusammengefasst.