Wie werde ich wieder pflichtversichert?

Gefragt von: Rüdiger Weber
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Um wieder pflichtversichert zu werden, müssen Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht erfüllen, meist durch eine abhängige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder als Student/in; Hauptwege sind die Reduzierung des Einkommens unter die JAEG (z.B. durch Teilzeit, Arbeitszeitkonto, Entgeltumwandlung für bAV) oder durch eine Statusänderung (z.B. aus der Selbstständigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung), wobei eine Altersgrenze von 55 Jahren oft den Weg in die GKV versperrt.

Wie kann ich wieder pflichtversichert werden?

11 SGB V wieder pflichtversichert, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren.

Wie komme ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Um in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, müssen Sie meist eine Bedingung erfüllen, die eine Versicherungspflicht auslöst, wie z.B. unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fallen (bei Angestellten 2025: 73.800 €), einen Minijob annehmen, Arbeitslosengeld beziehen oder bestimmte Ausnahmeregelungen (z.B. für < 55-Jährige mit Vorversicherungszeit) nutzen, da eine Kündigung der PKV allein nicht genügt. Die einfachsten Wege sind oft ein sozialversicherungspflichtiger Job mit geringem Gehalt, Gehaltsumwandlung in die bAV oder der Bezug von ALG I. 

Wie komme ich aus der freiwilligen Krankenversicherung in die Pflichtversicherung?

Um aus der freiwilligen Krankenversicherung (GKV) in die Pflichtversicherung zu wechseln, müssen Sie die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen, meist durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder durch Eintritt in die Familienversicherung, alternativ durch Erfüllung der Vorversicherungszeit bei Renteneintritt für die KVdR; für Selbstständige ist oft die Aufgabe der Selbstständigkeit und eine Anstellung nötig, damit die Pflichtversicherung greift. 

Wie kann ich zurück in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ja, eine Rückkehr von der freiwilligen in die gesetzliche Pflichtversicherung ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft, z.B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) oder durch das Erreichen bestimmter Altersgrenzen (z.B. über 55 bei PKV-Wechsel) oder Renteneintritt. Der Wechsel wird durch die neue Tätigkeit oder Situation ausgelöst, die eine Pflichtversicherung begründet, wobei eine Kündigung der PKV oft innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zum Eintritt der Pflicht möglich ist. Für eine genaue Prüfung der Voraussetzungen ist eine Beratung bei der Krankenkasse ratsam, da Fristen und individuelle Umstände eine Rolle spielen. 

Raus aus der Privaten Krankenversicherung mit 55? René Mock klärt mit Christoffer Kreissig auf

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Wie komme ich als Selbstständiger wieder in die gesetzliche Krankenkasse?

Für Selbstständige ist der Wechsel von der PKV in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, hauptsächlich durch das Erreichen der Versicherungspflicht (unter 55 Jahre, Angestelltenverhältnis unter der JAEG) oder durch Aufgabe der Selbstständigkeit und anschließender Arbeitslosigkeit mit ALG I-Anspruch. Bei über 55-Jährigen ist der Wechsel fast unmöglich, es sei denn, es liegt eine Lücke in der gesetzlichen Vorversicherung vor (mindestens ein Tag). 

Wann komme ich aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung wieder raus?

Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will.

Wie komme ich in die Pflichtversicherung?

Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2025: 73.800 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro monatlich) liegt.

Kann ich meine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kündigen?

Bei einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist eine Kündigung der freiwilligen GKV -Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat an, in dem die Kündigung des Mitglieds gegenüber der neuen Krankenkasse erklärt wird.

Ist freiwillig gesetzlich versichert teurer als pflichtversichert?

In der freiwilligen Krankenversicherung werden Ihre Beiträge wie bei Pflichtversicherten auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Beitragssatzes berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent.

Ist es möglich, von einer privaten Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln?

Wann ist ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich? Grundsätzlich ist ein Wechsel von einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur dann möglich, wenn eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Ein Wechsel ist dann in der Regel sogar obligatorisch.

Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vor allem die einkommensabhängigen, oft höheren Beiträge (besonders für Selbstständige, da sie alles zahlen) mit begrenztem Leistungskatalog, der keine Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung vorsieht, die möglichen Zuzahlungen und die geringere Flexibilität bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes, zudem können bei hohem Einkommen die Beiträge teurer sein als in der PKV, mit weniger Planungssicherheit im Alter. 

Wie komme ich mit 60 wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?

Mit 60 Jahren zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist schwierig, aber möglich, wenn Sie unter 55 sind, mindestens 90 % der zweiten Lebenshälfte in der GKV waren, oder durch eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (ca. 69.300 € für 2024). Bei Überschreiten der 55 Jahre sind oft nur spezielle Fälle wie eine vorübergehende Familienversicherung (z.B. bei Minijob mit Ehepartner) oder der Wechsel nach einem Auslandsaufenthalt in der GKV relevant. 

Ist es strafbar, keine Krankenversicherung zu haben?

Nein, nicht krankenversichert zu sein ist in Deutschland keine Straftat, aber es hat gravierende finanzielle Konsequenzen: Sie müssen alle Beiträge für die gesamte Zeit der Nichtversicherung rückwirkend nachzahlen (oft mit hohen Säumniszuschlägen) und tragen medizinische Kosten komplett selbst, was zu enormen Schulden führen kann; außerdem besteht die Pflicht, sich umgehend wieder anzumelden, um Nachzahlungen und Probleme zu vermeiden, da es auch Möglichkeiten für Stundungen und Hilfe gibt. 

Kann man wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja, eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist möglich, erfordert aber meist eine Änderung der Lebensumstände, die wieder zu einer Versicherungspflicht führt, etwa durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, Jobwechsel mit Gehaltsunterschreitung (unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze), Bezug von Arbeitslosengeld, Elternzeit oder als Student. Für Personen über 55 gibt es spezielle, engere Regeln, aber auch hier sind Wege über Familienversicherung oder spezifische Fristen möglich. 

Wie komme ich mit 57 aus der privaten Krankenversicherung raus?

Mit 57 kann man aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn man: In den 5 Jahren zumindest kurz gesetzlich versichert war. 2,5 Jahre davon versicherungspflichtig in der GKV war. Nicht von der Versicherungspflicht befreit war.

Wie komme ich aus der freiwilligen Krankenversicherung in die gesetzliche?

Wenn Sie als freiwilliges Mitglied Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten: Stellen Sie einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse. Um die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kümmert sich dann Ihre neue Krankenkasse. Hierfür nutzen die Krankenkassen ein elektronisches Meldeverfahren untereinander.

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
 

Was kostet eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse?

Freiwillig gesetzlich versichert zu sein bedeutet, Beiträge auf Basis Ihres Einkommens zu zahlen (ca. 17-18% inkl. Zusatzbeitrag), wobei ein Mindestbeitrag (ca. 220-240 €) und ein Höchstbeitrag (ca. 950-1000 €) gelten, die von der jeweiligen Krankenkasse abhängen. Die Kosten berechnen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6%), einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 2,9%) und der Pflegeversicherung, wobei Rentner und Selbstständige andere Regeln haben können. 

Kann man von der freiwilligen Krankenversicherung in die Pflichtversicherung wechseln?

Ja, eine Rückkehr von der freiwilligen in die gesetzliche Pflichtversicherung ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft, z.B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) oder durch das Erreichen bestimmter Altersgrenzen (z.B. über 55 bei PKV-Wechsel) oder Renteneintritt. Der Wechsel wird durch die neue Tätigkeit oder Situation ausgelöst, die eine Pflichtversicherung begründet, wobei eine Kündigung der PKV oft innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zum Eintritt der Pflicht möglich ist. Für eine genaue Prüfung der Voraussetzungen ist eine Beratung bei der Krankenkasse ratsam, da Fristen und individuelle Umstände eine Rolle spielen. 

Wann fällt man aus der Pflichtversicherung?

Wer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Krankenversicherungspflichtgrenze überschreitet, scheidet aus der Versicherungspflicht aus. Diese Grenze beträgt im Jahr 2023 66.600 Euro.

Wann endet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung endet, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft erfüllen (z. B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung), Sie freiwillig kündigen (nach 12-monatiger Bindung) und in die PKV wechseln, oder bei bestimmten Lebensereignissen wie dem Ende einer Selbstständigkeit oder dem Bezug einer Rente. Wichtig ist: Bei Eintritt einer neuen Pflichtmitgliedschaft endet die freiwillige Versicherung meist automatisch, ohne Kündigung, und die 12-Monats-Bindung entfällt. 

Wann werde ich wieder pflichtversichert?

Sie werden wieder versicherungspflichtig, wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt (2025: 73.800 €) oder Sie arbeitslos werden, aber nur, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bestimmte Kriterien bezüglich früherer Versicherungszeiten erfüllen. Für privat Versicherte gibt es zudem Wege, wie z.B. die Reduzierung der Arbeitszeit, um die Grenze zu unterschreiten.
 

Wie kann ich meine freiwillige GKV kündigen?

Um aus der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rauszukommen, müssen Sie in eine andere Form der Absicherung wechseln, z.B. in die private Krankenversicherung (PKV) oder eine pflichtversichernde Beschäftigung aufnehmen; Sie müssen eine Kündigung bei der alten Kasse einreichen und nachweisen, dass Sie lückenlos anders versichert sind, oft durch einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, die dann die Kündigung abwickelt, wobei eine 12-monatige Bindungsfrist bei der GKV oft zu beachten ist. 

Warum bin ich plötzlich freiwillig versichert?

Da der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze meist zum Jahreswechsel anhebt, kann sie dann etwas höher liegen als heute. Wenn Sie eine neue Beschäftigung beginnen und direkt regelmäßig mehr als 6.450 Euro monatlich (Wert für 2026 ) verdienen, können Sie sich sofort freiwillig krankenversichern.