Wird ein Darlehen beim Kindesunterhalt berücksichtigt?

Gefragt von: Frau Prof. Halina Hummel
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Ja, Darlehen können beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, wobei Immobilienkredite (Zins und Tilgung) bis zur Höhe des Wohnvorteils abziehbar sind und "Luxusschulden" meist nicht anerkannt werden; der Mindestunterhalt für das Kind muss jedoch immer gesichert bleiben, und die Gerichte prüfen den Einzelfall genau, wobei Kredite aus der Ehe oder für notwendige Anschaffungen eher anerkannt werden.

Werden Darlehen beim Unterhalt angerechnet?

Kredite werden nicht direkt vom Unterhalt abgezogen. Die monatlichen Ratenzahlungen können lediglich das bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigende Nettoeinkommen mindern. Allerdings stellen auch nicht alle Kredite automatisch berücksichtigungsfähige Schulden dar. Für Kindesunterhalt gelten bspw.

Wird der Hauskredit bei Kindesunterhalt berücksichtigt?

Ja, Hauskredite (Zins und Tilgung) werden beim Kindesunterhalt berücksichtigt, aber nur bis zur Höhe des „Wohnvorteils“ des unterhaltspflichtigen Elternteils, der durch das selbstgenutzte Eigenheim entsteht, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass diese Zahlungen das Einkommen mindern dürfen, aber der Mindestunterhalt für das Kind immer gewährleistet sein muss. Kredite, die erst nach der Trennung aufgenommen wurden, sind schwieriger abzugsfähig, es sei denn, sie waren unvermeidbar. 

Welche Schulden kann ich vom Kindesunterhalt abziehen?

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts werden nicht alle Schulden des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass nur notwendige und unvermeidbare Schulden abgezogen werden können, um das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln.

Was reduziert den Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt wird reduziert, wenn das Kind eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) hat, der Unterhaltspflichtige hohe berufsbedingte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) hat, er sich erheblich an der Betreuung beteiligt (nur bei Minderjährigen), oder wenn das Einkommen des Zahlenden grundsätzlich zu niedrig ist, um den vollen Betrag zu decken (nach Abzug von Selbstbehalt und Einkommensminderungen). Wichtig sind auch Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale oder Einzelnachweis) und anrechenbare Schulden.
 

Der Wohnvorteil beim Unterhalt (bei der Unterhaltsberechnung mit Eigenheim)

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Was kann der Vater vom Kindesunterhalt abziehen?

Einkommensberechnung beim Unterhalt: Was kann abgezogen werden?

  • Abschreibungen. Grundsätzlich ja. ...
  • Altersversorgung. Ja. ...
  • Arbeitskleidung. Siehe unter “berufsbedingte Aufwendungen”.
  • Arbeitsmittel. ...
  • Arbeitslosen-Versicherung. ...
  • Berufsbedingte Aufwendungen. ...
  • Berufsunfähigkeits-Versicherung. ...
  • Beiträge zu Berufsverbänden.

Wann zahlt Vater weniger Unterhalt?

Elternteile, die sich mehr als 29 und weniger als 50 Prozent an der Betreuung beteiligen, sollen finanziell entlastet werden. Derzeit müssen diese Elternteile dem Ministerium zufolge den vollen Unterhalt mit nur sehr geringen Abschlägen zahlen.

Haben Schulden Einfluss auf Unterhalt?

Beim Kindesunterhalt darf der Schuldenabzug aber nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt unterschritten würde, also der unterste Betrag der Düsseldorfer Tabelle. Anders ausgedrückt: Dieser Mindestunterhalt muss auf jeden Fall gezahlt werden, egal wie hoch die Schulden sind.

Wann darf der Vater den Kindesunterhalt kürzen?

Ein Vater darf Kindesunterhalt nicht einfach eigenmächtig kürzen, sondern nur unter strengen Voraussetzungen und meist nur nach gerichtlicher Anpassung eines Titels, z.B. wenn sich das Kind für längere Zeit (mehr als ca. 10 Tage/Monat) beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält (reduzierter Barunterhalt), das eigene Einkommen unter den Selbstbehalt fällt, das Kind eigene Einkünfte hat oder sich ein sittliches Verschulden des Kindes ergibt (z.B. Sucht). Ohne gerichtliche Abänderung drohen Zwangsvollstreckungen, auch wenn der Unterhaltspflichtige weniger verdient.
 

Was mindert das Nettoeinkommen bei Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt wird praktisch wie folgt berechnet: Vom Nettoeinkommen jedes Elternteils werden dessen berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Das sind pauschal 5% des Nettos, es sei denn man kann im Einzelfall höhere Kosten für Arbeitsweg, Arbeitskleidung, Bürobedarf und ähnliches geltend machen.

Wird ein Kredit als Einkommen angerechnet?

Bürgergeld Anrechnung: Kredit ist kein Einkommen. Das Bundessozialgericht hat unter dem Aktenzeichen B 4 AS 30/20 R entschieden, dass privat aufgenommene Darlehen von Bürgergeld-Empfängern nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen.

Werden Kredite bei Alimenten berücksichtigt?

Die finanzielle Belastbarkeitsgrenze des Unterhaltspflichtigen: Bei der Berechnung des Unterhalts werden üblicherweise keine Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.

Kann ein negativer Wohnwert bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden?

Ein „negativer Wohnvorteil“ wird beim Kindesunterhalt in der Regel nicht anerkannt, der Wohnwert wird maximal auf Null reduziert, da der Mindestunterhalt des Kindes Vorrang hat; hohe Kreditraten können zwar den Wohnvorteil auf Null senken, aber nicht zu einem negativen Einkommen führen, was die Leistungsfähigkeit des Elternteils schmälert, aber der überschüssige Betrag kann unter Umständen als zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden. Für den betreuenden Elternteil hat ein mietfreies Wohnen im Eigenheim keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Barunterhalts, da die Düsseldorfer Tabelle bereits einen Anteil für Wohnkosten (ca. 20%) enthält, der den Bedarf des Kindes deckt. 

Wird mein Hauskredit bei Kindesunterhalt berücksichtigt?

Zu den berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gehören auch Immobilienkredite, mit denen der unterhaltspflichtige Elternteil ein Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung finanziert hat. Auch Immobilienkredite reduzieren das unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen.

Was geht vor Kindesunterhalt oder Schulden?

Zuerst Unterhaltspflichten oder Schulden bedienen? Es gibt keinen grundsätzlichen Vorrang von Unterhalt gegenüber Schulden. Ebenso wenig gibt es einen Vorrang von Schulden gegenüber Unterhalt.

Wie kann ich meinen Unterhalt herabsetzen lassen?

Um den Unterhalt herabzusetzen, muss meist ein gerichtlicher Antrag auf Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels gestellt werden, da sich Ihre Einkommens- oder Lebensverhältnisse (z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit) wesentlich geändert haben. Spezifische Ausgaben wie berufsbedingte Kosten, Fahrtkosten und Schulden können das unterhaltsrelevante Einkommen reduzieren, um die Last zu senken, aber eine Herabsetzung des Ehegattenunterhalts (Nachehelicher Unterhalt) kann auch nach § 1578b BGB wegen Unbilligkeit (ungerechter Härte) erfolgen, wenn die Ehepartner ihre Karriere für die Familie zurückgestellt haben. 

Was reduziert die Unterhaltszahlung?

Unterhalt wird durch berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Arbeitsmittel), eigene Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person (bes. bei volljährigen Kindern/Partnern) sowie durch abzugsfähige Verbindlichkeiten (Kredite) und Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) gemindert, wobei auch erweiterter Umgang mit dem Kind oder ein Wohnvorteil (mietfreies Eigenheim) eine Rolle spielen können, was das bereinigte Nettoeinkommen senkt. 

Kann der Unterhalt gekürzt werden, wenn ein Kind vorübergehend zum anderen Elternteil zieht?

Trotzdem kann der umgangsberechtigte Elternteil den Barunterhalt u.U. teilweise kürzen, soweit durch den ausgedehnten Unterhallt beim betreuenden Elternteil eine Ersparnis ergibt. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn sich das Kind an mehr als 10 Tagen im Monat beim anderen Elternteil aufhält.

Kann der Kindesunterhalt gekürzt werden, wenn das Kind Urlaub macht?

So wie der Kindesunterhalt geregelt ist, beteiligen sich im Endeffekt beide Elternteile an den Kosten. Denn es gibt in der Regel keine zusätzliche Unterhaltszahlung für Urlaub, sei es in den Oster-, Sommer-, Herbst- oder Weihnachtsferien.

Was ist, wenn der Vater nicht genug Unterhalt zahlen kann?

Wenn der Unterhaltspflichtige zunächst nicht zahlen will oder kann, besteht die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuss bei der jeweiligen Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen. Diese ist in der Regel beim Jugendamt, zuweilen aber auch beim Sozialamt angegliedert.

Wie kann man den Kindesunterhalt verringern?

Um den Kindesunterhalt zu verringern, müssen Sie eine Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben, und können Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen durch bestimmte berufsbedingte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) oder Altersvorsorge (Riester, BU-Versicherung) mindern, die von der Einkommensberechnung abgezogen werden können. Auch das Wechselmodell (hälftige Betreuung) kann die Zahlungspflicht reduzieren.
 

Was wird beim Unterhalt nicht angerechnet?

Im Normalfall sind die Düsseldorfer Tabelle (für Kinder) oder ähnliche Bedarfssätze für den laufenden Unterhalt gedacht, die nicht enthalten sind: unerwartete, außergewöhnlich hohe Kosten (wie plötzliche Zahnarztkosten, spezielle medizinische Behandlungen) sowie Mehrbedarf durch besondere Talente, Privatschule oder längere Auslandsaufenthalte – diese fallen unter Sonderbedarf oder Mehrbedarf und müssen zusätzlich gezahlt werden. Auch Kosten für Urlaub, Möbel, Musikinstrumente oder spezifische Sportvereine sind meist nicht abgedeckt.
 

Kann zu wenig gezahlter Kindesunterhalt nachgefordert werden?

Ja, Sie können zu wenig gezahlten Kindesunterhalt nachfordern, aber nur für die letzten 12 Monate rückwirkend, wenn Sie den Unterhaltspflichtigen fristgerecht in Verzug gesetzt haben (z.B. durch Mahnung oder Auskunftsverlangen), andernfalls können Sie den Anspruch verlieren. Wichtig ist ein schriftlicher, nachweisbarer Nachweis und eine zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs, idealerweise über das Jugendamt (Beistandschaft) oder einen Anwalt, um den Verzug zu begründen und den Anspruch zu sichern. 

Wann ist der Vater von Unterhalt befreit?

Ein Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn das Kind selbst für seinen Unterhalt sorgen kann (z.B. durch eigenes Einkommen aus Ausbildung/Job), oder wenn der Vater selbst nicht leistungsfähig ist (sein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt). Bei volljährigen Kindern endet die Pflicht oft nach erster Ausbildung/Studium, aber auch bei Abbruch ohne triftigen Grund, Weltreisen oder freiwilligen sozialen Jahren, wenn das Kind untätig bleibt.